Frist für Einsehen der Rechnungsbelege

  • Hallo,

    ich habe 2009 meiner Nebenkostenabrechnung für 2008 widersprochen und Einsicht in die Rechnungsbelege verlangt. Das wurde ignoriert und jetzt Anfang 2012 habe ich eine Zahlungsaufforderung vom Anwalt bekommen.
    Habe ich jetzt noch ein Recht die Rechnungen einzusehen?

  • Per E-Mail.

    Da der Vermieter mir ein Ultimatum von ein zwei Wochen gegeben hat bis der die Sache dem Anwalt übergibt war ich der Meinung der Vorfall wird in kürze geklärt.

    Nun sind aber 2,5 Jahre vergangen, kann ich wenigsten die Verzugszinsen verweigern? Ist ja schließlich nicht meine Schuld wenn der das 2,5 Jahre liegen lässt.

    Es handelt sich um einen professionellen Verwalter und ich denke da kann man eine zeitnahe Bearbeitung voraussetzen.

    Den unstrittigen Teil habe ich bezahlt. Den strittigen Teil habe ich verweigert.

    Einmal editiert, zuletzt von marzipan (24. Januar 2012 um 13:46)

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