Per E-Mail.
Da der Vermieter mir ein Ultimatum von ein zwei Wochen gegeben hat bis der die Sache dem Anwalt übergibt war ich der Meinung der Vorfall wird in kürze geklärt.
Nun sind aber 2,5 Jahre vergangen, kann ich wenigsten die Verzugszinsen verweigern? Ist ja schließlich nicht meine Schuld wenn der das 2,5 Jahre liegen lässt.
Es handelt sich um einen professionellen Verwalter und ich denke da kann man eine zeitnahe Bearbeitung voraussetzen.
Den unstrittigen Teil habe ich bezahlt. Den strittigen Teil habe ich verweigert.