Renovierung bei Auszug

  • Hallo Zusammen,

    ich ziehe demnächst aus meiner Wohnung aus und bin mir nun unsicher, ob ich renovieren muss oder nicht!

    Im Mietvertrag steht "Räume sind besenrein zurück zugeben".

    Nun sagte mit ein Bekannter, wenn im Mietvertrag
    "Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter" steht und keine starre Fristen für dir Renovierungen im Vertrag stehen. Könnte mein Vermieter verlangen, dass ich doch renovieren müsste. Ich wohne 6 Jahre in der Wohnung.
    Was NUN ??:confused:
    Danke schon mal für die Hilfe!

  • kalimata:

    "Im Mietvertrag steht "Räume sind besenrein zurück zugeben"."
    Ist doch deutlich...?!

    "Nun sagte mit ein Bekannter, wenn ..."
    Wo bleibt die gesetzliche Grundlage dafür?
    Also: Beschädigungen beseitigen, Dübellöcher verschliessen, und das war's dann.

  • Mein Bekannter meinte, wenn ich die letzten 6 Jahre nicht renoviert habe könnte unter Umständen mein Vermieter eine Renovierung verlangen, weil ich während den 6 Jahre keine Schönheitsreparaturen vorgenommen habe.:confused:

  • Mein Bekannter meinte, wenn ich die letzten 6 Jahre nicht renoviert habe könnte unter Umständen mein Vermieter eine Renovierung verlangen, weil ich während den 6 Jahre keine Schönheitsreparaturen vorgenommen habe.:confused:


    Noch nie irgendwo etwas über eine Fristenregelung gelesen.

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