Hallo zusammen,
vor kurzem haben wir unsere Betriebskostenabrechnung erhalten mit einem nicht unerheblichen Rückerstattungsbetrag. Nun ist es leider so, dass meine Freundin im Laufe des vergangenen Jahres ihre Bankverbindung geändert hat, dies aber nicht dem Vermieter mitgeteilt hat :(.
Dadurch konnten wir das Geld natürlich nicht erhalten. Angenommen die vorherige Kontonummer wurde wieder vergeben und der Vermieter erhält das Geld vom "falschen " Konto nicht zurück, wer hat dann den Ärger? Bekommen wir kein Geld oder muss der Vermieter "doppelt" zahlen?
Habe über die Suchfunktion und google leider keine Lösung gefunden.
Rückerstattung Betriebskosten
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elton2504 -
22. Januar 2012 um 21:28 -
Erledigt
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Was hat Ihre Frage hier überhaupt zu suchen ?
Ist hier etwa eine Bank?
Es gibt nichts Einfacheres und Simpleres als die Bank zu fragen. -
Unser Hausverwalter sagte er wolle sich darum kümmern und sich dann wieder melden, das ist aber mittlerweile auch schon 2 wochen her...und ich werde wohl kaum infos zu einem konto bekommen welches mir nicht gehört?!
edit: mir geht es ja nicht darum, welche aufgaben die bank hat, das isg mir schon klar. Was mich mehr interessiert ist: Angenommen das Konto wurde neu vergeben und derKontoinhaber rückt das Geld nicht wieder raus, bin dann ich als Mieter oder der Vermieter der leidtragende?
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Der Hausverwalter soll sich um Ihre Versäumnisse kümmern. Wenn Sie glauben, selbst bei der damaligen Bank keine Auskunft zu bekommen, wie soll dann erst der Hausmeister eine bekommen.
Nun lassen Sie hier mal alles hier gerade sein und kümmern sich morgen gefälligst selbst um Ihr Geld.
Ansonsten bleibt Ihnen nur ein Sankt Nimmerleinstag zu wünschen. -
Wenn Kontoinhaber und Kontonummer nicht zusammen passen, dann wirdf die Überweisung nicht ausgeführt.
Abgesehen davon, dass ich nicht glaube, dass Kontonummern neu vergeben werden. Warum Potential für Chaos schaffen?Also Vermieter die neue Bankverbindung mitteilen - und evtl. die Kosten für die erste, fehlgeschlagene Überweisung übernehmen.
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Wenn Kontoinhaber und Kontonummer nicht zusammen passen, dann wirdf die Überweisung nicht ausgeführt.
Das gilt seit 01.11.2010 nicht mehr. -
muss der Vermieter "doppelt" zahlen?
Auf keinen Fall, denn er hat keinen fehler gemacht.
Was hat Deine heutige Recherche bei der alte-Konto-Bank ergeben?PS: Auf allen von mir erstellten Betriebskostenabrechnungen steht der Satz: "Sollte sich Ihre Bankverbindung geändert haben, bitte ich um sofortige telefonische Benachrichtigung unter 015. .... ...."
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Deshalb zahle ich Guthaben aus BK-Abrechnungen nur in bar aus.
Kommt allerdings nur selten vor
(Die Grundbesitzabgaben steigen von Jahr zu Jahr).Gruß
ObiWan
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