Stromheizung stadt wie geschriebene Gasheizung und Mängel

  • Liebe Foris,

    ich habe ein schwerwiegendes Problem und benötige dringend Hilfe.

    Ich beziehe seit 1 Jahr eine 43 qm Wohnung für mich alleine. Diese Wohnung habe ich damals im Internet gefunden und hab die dann auch bekommen.

    In der Ausschreibung von der Wohnung stand das eine Gasheizung in der Wohnung sei.

    ich bin eine leihe und kenne mich mit all den Teilen net aus. Jetzt hatte ich das Problem das ich eine sehr hohe Stromrechnung habe und hohen Stromverbrauch.

    Jetzt war gestern einer von der Stromfirma bei mir um die zu Prüfen und es kam raus das ich eine Stromheizung und KEINE Gasheizung in der Wohnung habe.

    Ich habe meinen VM heute ein schreiben aufgesetzt wo ich ihn mitteile das ich ja keine Gasheizung sondern Stromheizung besitze, und ich ja jetzt auf all den Hohen kosten sitze. Da ich HJarzt IV Empfängerin bin kann ich es mir net leristen, udn ich es frech finde mich so aufs falsche Licht gesetzt zu haben.

    Desweiteren habe ich ihm auch im Schreiben zur Kenntnis gesetzt das ich mehrere Mängel in der Wohnung habe, die er bitte innerhalb der kommenden 4 SWochen beseitigen / Reparieren lassen möchte.

    Jetzt meine Frage.

    Kann ich die Miete kürzen und wenn ja wie hoch?

  • Was an Mängel in der Wohnung sind? Ne menge. Hier mal ein kleiner Beispiel.


    - Silikon an der Badewanne geht ab, sind Risse drin und Fingelnägel passen in die Risse rein
    - WC löst sich vom Boden und es Müffelt übelst aus dem WC. Dazu kommt noch das die Spülung viel zu Schwach ist.
    - Es zieht in allen Fesntern übelst rein
    - Meine Wohnungtür steht ca 5 cm vom Boden in der Höhe, das ich beim Heizen meines Wohnzimmers die Wohnzimmertür zu machen muss
    - Der Lichtschalter in der Küche ist gerissen ( Sind Kriegsmodelle )
    Meine Wohnungstür schließt nicht mehr richtig ( Nachdem ich es meinem VM sagte, meinte er ich solle doch einfach mal Dichtungsband oder wie das heißt kaufen ) Auf meine Kosten.
    - Der Lichtschalter im Flur steht viele Zentimeter aus der Wand, was ich beim Einzug schon sagte aber is heute nichzts gemacht wurde


    Und vieles mehr

  • Nach dem Gesetz ist der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den ordnungsgemäßen Gebrauch der Wohnung zu ermöglichen. Bestehen Mängel, die den Mietgebrauch einschränken, hat der Mieter das Recht, die Miete zu mindern, d.h. er kann je nach Stärke der Beeinträchtigung den Bruttozins um einen gewissen Prozentsatz mindern. Unbeachtlich ist hierbei, ob der Mangel schon zur Zeit der Überlassung der Mietwohnung bestand oder erst während der Mietzeit auftritt. Ein Minderungsrecht ist jedoch ausgeschlossen, wenn du als Mieter die Mängel schon bei Unterzeichnung des Mietvertrages kanntest oder der Mangel der Mietwohnung selbst durch dich verursacht wurde.

    Der erste und wichtigste Schritt für dich als Mieter ist, dem Vermieter den Mangel sofort anzuzeigen. Es ist nicht nur dein gutes Recht, sondern sogar deine Pflicht. Unterlässt du als Mieter die unverzügliche Anzeige, so bist du für die durch die Nichtanzeige entstandenen Schäden zum Ersatz gegenüber dem Vermieter verpflichtet.

    Grundsätzlich solltest du die Mängel nachweisbar gegenüber deinem Vermieter geltend machen. Am besten solltest du die Mängel von Anfang an schriftlich anzeigen, da Telefonate im Streitfall oftmals schlecht bewiesen werden können. Um den Zugang deiner Mängelanzeige beim Vermieter nachzuweisen, empfehle ich drei Möglichkeiten:

    Anzeige durch Übergabeeinschreiben Abgabe der Mängelanzeige beim Vermieter oder Verwalter, wobei der Empfang auf deiner Kopie bestätigt werden sollte. Einwurf in den Briefkasten des Vermieters oder Verwalters in Anwesenheit eines Zeugen, der auch den Inhalt des Schreibens kennt.
    In dem Schreiben solltest du die Mängel genau bezeichnen und deinen Vermieter auffordern, die von dir aufgeführten Mängel unverzüglich innerhalb einer von dir gesetzten Frist zu beseitigen. Hierzu schlage ich dir folgenden Musterbrief vor:


    Mängelanzeige

    Sehr geehrter Herr…,

    in meiner Wohnung ist folgender/sind folgende Mängel aufgetreten:
    ...
    ...
    ...
    Da Sie gemäß § 536 BGB zur Instandhaltung verpflichtet sind, bitte ich Sie, den Mangel/ die Mängel innerhalb von zwei Wochen spätestens jedoch bis zum .... beseitigen zu lassen.

    Ich weise Sie darauf hin, dass ich die Miete nur unter Vorbehalt zahle. Außerdem teile ich Ihnen mit, dass ich nach fruchtlosem Fristablauf die Miete angemessen um 20% rückwirkend mindern werde.

    Mit freundlichen Grüßen

    Unterschrift


    Ich denke, so bist du auf dem richtigen Weg. Es empfiehlt sich jedoch Rat und Unterstützung bei einem örtlichen Mieterverein oder Fachanwalt für Mietrecht zu holen.

    LG und viel Erfolg

    Tenor

    Einmal editiert, zuletzt von tenor (10. Februar 2010 um 14:43)

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