Wäscheständer im Treppenhaus

  • Darf ein Mieter seine Wäsche, im Treppenaufgang, zum trocknen aufstellen? Oder ist es gesetzlich verboten?

    Wir wohnen in einem Mietshaus mit 6. Mietparteien. Es gibt neben dem Haus ein Wäscheplatz aber leider kein Trockenraum im Haus. Im Sommer kann man den Wäscheplatz oder den Balkon benutzen, zum Wäsche trocknen. Im Winter wird dies dann schon schwieriger.
    Man ist gezwungen seine Wäsche in der Wohnung zutrocknen. Da wir nicht die ganze Feuchtigkeit in der Wohnung haben wollen, wegen Schimmelgefahr, haben wir uns ein Kondenstrockner zugelegt.
    Nun haben wir das Problem, das eine Mietpartei ihre Wäsche im Treppenhaus aufstellt. -Pas Problem an der Sache ist das die Wohnung sehr Schimmel freundlich ist. Wir hatten am Anfang Schimmelbefall in der Wohnung. Haben diesen Fachmännisch Behoben. Und um einen Weiteren Befall zu verhindern halten wir uns an das richtige Lüften und benutzen nur den Wäschetrockner- Nun ist im Treppenhaus die ganze Feuchtigkeit.
    Jetzt ist unsere Frage ist es Gesetzlich Erlaubt seine Wäsche Im Treppenaufgang aufzustellen? Mal abgesehen davon dass dieser den Fluchtweg auch noch versperrt!

    Ich hatte zu diesen Thema schon versucht selber im Internet etwas zu finden. Aber bis jetzt hab ich nur Sätze wie es kann…. Oder es darf nicht…..aber leider hab ich nichts gefunden in denen hervorgeht ob es dazu ein Gesetzt gibt oder nicht. Wäre schön wenn hier Jemand helfen könnte…

    LG

  • Zitat

    in denen hervorgeht ob es dazu ein Gesetzt gibt oder nicht.


    Für und gegen was soll es denn noch Gesetze geben? Hier hat der Vermieter das Sagen und nicht der Gesetzgeber. Da das Treppenhaus nicht an den Mieter mitvermietet ist, hat er auch kein Recht dort etwas zu lagern, aufzustellen oder zu dekorieren.

    aus Vermieter-Telegramm:

    Lieber Herr Mainschwimmer,

    in der letzten Beratungsstunde bat ein Vermieter um Rat, dessen Mieter nach und nach das Treppenhaus umgestaltete. Der Vermieter wollte wissen, ob der Mieter berechtigt sei, im Treppenhaus einen Schuhschrank abzustellen und Dekorationsgegenstände aufzuhängen.

    Hier gilt: Mieter von Wohnungen dürfen ohne die Genehmigung des Vermieters nicht das gemeinschaftliche Treppenhaus umgestalten, also etwa Möbel aufstellen oder Dekorationen anbringen und Bilder aufhängen. Dies stellt eine unzulässige Sondernutzung von nicht gemieteten Räumlichkeiten dar.

    Sie können als Vermieter daher verlangen, dass Ihre Mieter eigenmächtig aufgestellte und aufgehängte Gegenstände wieder entfernen. Genau das hat beispielsweise das Amtsgericht Köln in einem aktuellen Urteil entschieden: Mieter dürfen keine Gegenstände im Treppenhaus lagern und müssen diese auf Verlangen des Vermieters wieder entfernen (AG Köln, Urteil v. 15.07.11, Az. 220 C 27/11).

    Mit freundlichen Grüßen

  • Für und gegen was soll es denn noch Gesetze geben? Hier hat der Vermieter das Sagen und nicht der Gesetzgeber. Da das Treppenhaus nicht an den Mieter mitvermietet ist, hat er auch kein Recht dort etwas zu lagern, aufzustellen oder zu dekorieren.

    dies ist ja wohl so nicht ganz richtig.
    Deutscher Mieterbund e.V.: treppenh rechte[]=Treppenhaus

    mir geht es aber auch nicht um Bilder oder Dekozeug, sondern es geht hier um einen Wäscheständer der eventuell Schimmel verursachen kann.

    Aber danke für die nette Antwort.

  • Sag mal, bist du wirklich so naiv, oder ziehst du hier ne Trollnummer ab?

    Gesetze stehen im BGB, das was du da zitierst sind Meinungen des DMB. Und der Mieterbund erlässt keine Gesetze.

    Für mich ist auf jeden Fall hier Ende. Wer Lust hat, kann sich mit dieser Intelligenzbestie weiter beschäftigen.

  • Zitat

    denunzieren?


    Weißt du, was dieses Wort bedeutet? NEIN!

    Also mach dich vom Acker und lerne, wo der Unterschied zwischen Gesetzen und Verlautbarungen des Mieterbundes liegt.

  • Darf ein Mieter seine Wäsche, im Treppenaufgang, zum trocknen aufstellen? Oder ist es gesetzlich verboten?


    Gesetzlich verboten ist es sicherlich nicht. Dein Anbrechpartner ist jedoch stets Dein Vermieter.

  • Das Treppenhaus gehört nicht zur Wohnung. Es ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt hier ein Lager zu errichten oder Schränke und schon gar keine Wäscheständer aufzustellen.
    Den Lallern vom Mieterbund würde ich mal empfehlen an einer Brandschau teilzunehmen. Die werden dir was erzählen wegen Blumentöpfe im Treppenhaus sind ok.
    Aber einfach mal logisch denken, wenns brennt und dunkel ist weil z.B. der Strom ausgefallen ist und du musst durchs Treppenhaus fliehen, dann möchte man nicht über die noch so schön anzusehenden Blumentöpfe oder Schuhschränke stolpern.

    Ums kurz zu machen. Ich bin der Meinung es ist grundsätzlich NICHT erlaubt. Und dass ist eigentlich auch die einheilige Meinung hier.
    Ich dachte dass wolltest Du hören oder ist es dein Wäscheständer.

    Ahso und wenn du als Vermieter / Verwalter nichts dagegen unternommen hast, kannst du wenn was passiert sogar in Haftung genommen werden.

  • Im Treppenhaus ist es verboten, aber wer trägt heute noch die schwere Wäsche auf den Dachboden. Wärmepumpentrockner sind so verbrauchsarm, dass es Dein Rücken danken wird...

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