Schneeräumung plötzlich Pflicht des Mieters? HILFE!!!

  • Hallo meine Lieben,

    bin hier gerade auf die Seite gestoßen und hätte jetzt mal eine wichtige Frage. Es geht um meine Mutter, die seit 36 Jahren in der selben Mietwohnung lebt. Sie ist 73 Jahre alt, hat schweres Asthma und 2 künstliche Hüftgelenke. In ihrem Mietvertrag ist keine Vereinbarung, dass die Mieter für die Räumung von Schnee verantwortlich sind. Nun hat sie und die anderen Mieter (6 Parteienhaus) einen Brief vom Vermieter bekommen, dass sie alle ab jetzt für die Schneeräumung verantwortlich sind. Seine Aussage am Telefon war:"Sollten sie diese Pflicht nicht erfüllen, haften sie mit Ihrem Lohn bzw. der Rente. Wenn ihre Mutter dazu nicht in der Lage ist, muss sie eine Vertretung beauftragen oder sie als Tochter übernehmen dies" Meine Mutter bekommt 690,00 € Rente und muss davon 410,00 € Miete zahlen. Das zum Thema: jemanden kostenpflichtig beauftragen:confused:. Das Haus verfügt zwar über eine stinkenfaule Hausmeisterin, die NICHTS tut, außer monatlich Geld zu bekommen (Sie wechselt nicht mal ne Birne):mad:, aber das Räumen von Schneee ist kein Bestandteil ihres Vertrages. Wie kann sich meine Mutter jetzt verhalten oder wehren, wenn es auch kein Bestandteil IHRES Vertrages ist??? Ist sie rechtlich trotzdem dazu verpflichtet, weil er nach 36 Jahren einen Brief geschrieben hat??????
    Sie Sache ist gestern erst passiert und ich benötige DRINGEND Hilfe!!! Danke im Voraus
    savoba

  • Hallo,

    grundsätzlich obliegt die Pflicht zu Verkehrssicherung - und damit auch das Räumen von Schnee - dem Hauseigentümer. Dieser kann entsprechende Pflichten jedoch per Mietvertrag oder einer zum Bestandteil des Mietvertrags gewordenen Hausordnung auf die Mieter abwälzen.

    Dies scheint hier nicht der Fall zu sein. Eine einseitige Verpflichtung ist keine Vereinbarung ;)

    Abgesehen davon könnten auch gesundheitliche Gründe hier dafür sprechen, dass eine solche Vereinbarung (wenn sie denn getroffen wäre) nicht zulässig ist.


    Gruß

    Philipp

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