Beschädigung am Fenster durch Einbruch aber keine Hausratversicherung vorhanden

  • Hallo liebe Mitglieder,

    bei mir wurde Anfang Oktober eingebrochen durch mein Schlafzimmerfenster, ich weiss nicht mehr ob es auf kipp stand oder zu war, keine Ahnung was im Polizeibericht steht. Als ich nach Hause kam stand es offen!!!! Dummerweise habe ich den Schaden meinem Vermieter gemeldet obwohl ich keine Hausrat habe.Wohne erst 8 Wochen in der Wohnung. Dieser schickte mir nun heute ein Kostenvoranschlag von der Fensterbaufirma (über 1000Euro) weil die Beschläge wohl kaputt sind u man die nicht nachliefern kann,muss das ganze Fenster getauscht werden. Ich hab ihn angerufen u ihm das Fehler der Hausrat mitgeteilt.Er meinte das ist meine Schuld u mein Pech,dann bleibe ich jetzt auf den Kosten sitzen.Seine Vesicherung übernimmt das auch nicht.ich soll mir bis in 2 Tagen noch andere Angebote einholen u ihm dann mitteilen wie ich das erledige. Ich bin echt verzweifelt! Ich habe nicht soviel Geld.Was tu ich nun????Täter konnte nicht ermittelt werden!

  • "bei mir wurde Anfang Oktober eingebrochen durch mein Schlafzimmerfenster, ich weiss nicht mehr ob es auf kipp stand oder zu war, keine Ahnung."
    Falls es nur gekippt war, trifft Dich die "Schuld" bzw. Schadenbehebungspflicht.

    "Dieser schickte mir nun heute ein Kostenvoranschlag von der Fensterbaufirma"
    Das kann er, hat aber für Dich keine rechtliche Bedeutung.

    "weil die Beschläge wohl kaputt sind u man die nicht nachliefern kann,muss das ganze Fenster getauscht werden."
    Ich würde mehrere Firmen ansprechen, Ortsbesichtigungen durchführen und mir schriftliche Angebote zuschicken lassen.
    Hast Du eine Privathaftpflichtversicherung?

    "die Polizei war auch hier u hat alles aufgenommen aber es konnte kein Täter ermittelt werden!"
    Würde ich mir für alle Fälle schriftlich geben lassen.
    __________________
    Hier äussere ich stets nur meine Meinung, keine Rechts- oder Steuerberatung.

    Es grüsst Berny.

  • Eine Haftpflichtversicherung habe ich. Kann ich damit irgendwas anfangen???
    Also meinst Du ich solle mich darum jetzt kümmern u alles in die Wege leiten u zusehen dass es günstiger wird?!

    Danke für Eure Hilfen

  • Danke !!!! aber muss ich denn überhaupt für den Schaden am Fenster aufkommen?
    Die Polizei hat mir ein Schreiben geschickt, dass das Verfahren eingestellt wurde u nur ein Bevollmächtigter Akteneinsicht nehmen darf. Wer ist denn bevollmächtigt? Ich wohl nicht oder?

  • Bevollmächtigte sind im Fall eines Gerichtverfahrens
    Rechtsanwälte. Du hast aber mit dem Schreiben der Polizei
    einen Nachweis. Sprech mit Deiner Versicherung und schau
    mal was gesagt wird. Der Schaden ist ja an einer
    "Fremden Sache" entstanden. Gruß

  • Sollte ich da noch irgendwas beachten wenn ich die morgen anrufe? Sorry ich war heute wirklich etwas geschockt als mein Vermieter mich so in die Enge drängte.


    Lass' Dich nicht drängen, der Schaden ist ja auch schon älter.
    Ruf' Deine Versicherung oder deren Vertreter an.
    Hast Du (k)einen handwerklich versierten Bekannten?

  • Für Schäden an der Mietsache, welche durch Fremdeinwirkung entstanden sind, haftet zuerst der Vermieter. Er kann diese Schäden über die Wohngebäudeversicherung regulieren.
    Dem Mieter sind nur die durch ihn selbstverursachten Schäden anzulasten. Ihre eigene Haftpflichtversicherung brauchen Sie nicht in Anspruch nehmen und diese würde Ihnen den Schaden sowieso nicht ersetzen. Sie reguliert nur Schäden, welche Sie selbst verursacht haben (ist auch Zweck eben dieser Versicherungsart).

    Damit ist alles gesagt !

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (18. Januar 2012 um 09:10)

  • Wie Kolinum richtig schrieb, ist die Privathaftpflicht nur für Schäden zuständig, die der Versicherte verursacht hat. Eventuell würde eine Hausratversicherung (falls vorhanden) den Schaden übernehmen, wenn bei dem Einbruch etwas gestohlen wurde. Das könnte dann unter Vandalismus laufen.

    Aber wie gesagt, da muss dann auch die entsprechende Versicherung abgeschlossen sein.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!