Wasserschlauch geplatzt

  • Hallo,
    in der Wohnung meiner Tochter (20) ist der Zulaufschlauch zur Spüle, wohl wg Materialermüdung geplatzt.
    Ich hatte ihn vor 3 Jahren an eine Einbauküche angeschlossen und den alten Spültisch in den Keller gebracht.
    Nach Haupthahn schließen, Hausmeister anrufen (nicht erreichen), Klempner rufen hat sie gewischt. Der KLempner hat den SChaden repariert, sie hat gezahlt. Abends kam der Mieter unter ihr hoch. Es war durchgelaufen. Jetzt kam der Gutachter und heute musste maschinelles Trocknen begonnen werden.
    WEr ist für die Kosten zuständig?
    Meine Tochter bekommt ALG2 - kann sie belangt werden und wie?
    Ich habe im Mietvertrag gebürgt - kann ich belangt werden?
    Was kann so etwas kosten?
    Sie hat keine Haftpflicht oder Hausratversicherung. Was können wir tun?
    Ich selbst habe eine Haftpflichtversicherung - kann ich damit mit entrprechender ARgumentation etwas anfangen?

    Ich freue mich auf Antworten.
    Maike

  • Für die Reparatur der mitgemieteten Sache (Spültisch) ist der Vermieter verantwortlich. Wenn Sie eine Änderung daran (neue Einbauküche)vorgenommen haben und vielleicht einen neuen Schlauch oder das in Eigenbau erledigt haben, wären Sie dafür verantwortlich. Die Verantwortung für selbst durchgeführte Maßnahmen bleibt bei Ihnen.
    Hier könnte die Privathaftpflichtversicherung (sofern Sie eine besitzen) gefragt sein.

  • Zitat

    Gilt meine "Schuld" auch dann, wenn dieser Einbau schon vor 3 Jahren war und erst jetzt der Schlauch geplatzt ist?

    Ja, wer den auch sonst? Geht Ihr TV-Gerät kaputt; wer hat daran wohl Schuld ? Der Vermieter ?

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