Nebenkostenabrechnung 2009

  • Hallo,
    ich habe eine Frage zu der Nebenkostenabrechnung 2009.
    Diese habe ich im November 2010 erhalten. Da mir einiges darin unverständlich war, habe ich die Verwalterin mehrmals angerufen und sie gebeten mir die Rechnung zu erklären. Aber bis heute ist sie nicht erschienen um mir diese zu erklären. Bisher kam auch keine Mahnung gar nichts, bis gestern, gestern habe ich sie getroffen und sie meinte, was mit den Nebenkosten von 2009 wären?
    Habe ihr gesagt, das ich sie ja mehrmals angerufen und um Erklärung gebeten habe. Daraufhin kam nichts mehr von ihr.

    Schriftlich anzufragen hat nicht viel Sinn, da das Postschließfach von denen nicht geleert wird. Einschreiben kommen nach 4 Wochen wieder zurück.Es wird auf nichts groß reagiert.Die dringend nötigen Arbeiten an den Wohnungen werden nicht gemacht.

    Nun meine Frage, wie verhalte ich mich? Zahle ich, obwohl ich der Meinung bin, das die Rechnung nicht ganz richtig ist?

  • Meine Meinung wie immer ohne Gewähr.

    Einwandsfrist ist 12 Monate nach Zustellung der Abrechnung.

    bei rechtzeitiger Zustellung in 2010, Verjährung 3 Jahre nach Ende des Jahres also startet 31.12.2010 ... Verjährt 31.12.2013

    Ich gehe mal davon aus, es ging um eine Nachzahlung. Pech, zahlen.
    Oder wenn keine Mahnung kommt ... totstellen bis 2014

    Eine Verwaltung die schriftlich nicht erreichbar ist????
    Ähm wo gibts denn sowas. Da würde ich aber mal auf der Matte stehen.

    Fristen bei Nebenkostenabrechnungen

    Ab wann tritt die Verjährung einer Nebenkostenabrechnung ein? (Mietrecht)

  • Hallo Tiffi37,

    Ich würde schriftlich per Einwurfeinschreiben der Abrechnung widersprechen mit der von Dir bereits genannten Begründung.
    Ausserdem würde ich schreiben, dass ich von meinem Recht der Einsichtnahme in die der Abrechnung zugrunde liegenden Originalbelege Gebrauch mache und sie bitten, mit mir telefonisch unter Nr. xy einen Termin abzustimmen.

  • Zitat

    Da mir einiges darin unverständlich war, habe ich die Verwalterin mehrmals angerufen und sie gebeten mir die Rechnung zu erklären.

    Wird hier nicht mehr viel bewegen können @ Berny. Die Abrechnung für 2009 ist im November 2010 zugegangen. Die Frist zur Erhebung von Einwänden ist somit inzwischen abgelaufen. Und ob sich an geführte Telefonate sonst noch jemand erinnern kann......

  • Versuchen kann man´s ja, ist nur schwierig nachzuweisen, dass der Mieter die Verspätung nicht zu vertreten hat.
    Wenn es dazu was schriftliches gibt hätte man eventuell noch chancen.
    Nur telefoniert und "normales Einschreiben" kam zurück wird da nicht weiterhelfen.
    Also entweder totstellen und hoffen die Sache geht über die 3 Jahre oder versuchen zu blöffen...

  • Hatte am 09.12.2010 NB bekommen,da vieles nicht stimmte Widerspruch am 20.12.2010 eingelegt.
    Auf meinen Widerspruch wurde erst am 26.01.2012 reagiert.
    Auch die dort geänderten Werte und Begründungen sind nicht korrekt.
    Wie soll ich reagieren?

  • Heinz:

    "Hatte am 09.12.2010 NB [für 2009] bekommen,da vieles nicht stimmte Widerspruch am 20.12.2010 eingelegt."
    So weit, so gut...

    "Auf meinen Widerspruch wurde erst am 26.01.2012 reagiert."
    Also über 13 Monate danach??

    "Auch die dort geänderten Werte und Begründungen sind nicht korrekt.
    Wie soll ich reagieren?"
    Ich würde wieder widersprechen.
    Gibt es Nachforderungen?

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