Reperatur Rechnung, rechtens?

  • Hallo

    ich habe mal wieder Probleme mit meinen Vermieter.

    Bei mir im Wohnzimmer ist der Heizungsdrehknopf abgebrochen, keine Ahnung wie das passiert ist.:confused:
    ich habe es nicht böswillig zerstört, es war alt.

    Die Heizung und der Drehknopf ist so alt wie das Haus von 1964.
    Es wurde auch nie saniert, also gar nichts an der Heizung.
    Nun wurde mir einen neuen Knopf inkl Ventil angebracht.

    Nun kriege ich eine Rechnung von 164€, mit der Überschrift Eigenverschulden

    Die Reparatur Klausel in meinen Mietvertrag lautet:

    Zitat

    Der Mieter trägt die Kosten für Reparaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, der Heiz - udn Kocheinrichtung sowie der Fenster- udn Türverschlüsse, soweit die Kosten der einzelnen Reparatur 80€ und der dem Mieter dadurch in den letzten 12 Monaten enstehenden Aufwand 160€ , höchstens jedoch 8% der jeweiligen Jahres-Nettomiete nicht übersteigen

    Ist die Rechnung rechtens? Muss ich das bezahlen in der vollen Höhe.

    Ich bin im Mieterverein und werde morgen dorthin gehen.
    Kann mir evt jemand schon dazu was sagen?

    Danke

    P.S hier mal eine Veröffentlichung wie Sanierunsgebdürftig dieses Haus ist vom Eigentümer selber zu gegeben
    http://www.hk24.de/share/hw_online/h...twicklung.html

    Einmal editiert, zuletzt von Phoebelein (15. Januar 2012 um 13:12)

  • Ganz frech gefragt, hast du sehr oft in der Schule gefehlt, denn bei den Grundrechenarten sind bei dir beängstigende Lücken.

    Im Mietvertrag stehen als Betrag 80,- Euro. Auf der Rechnung liest man 164,- Euro. Welcher Betrag ist wohl höher?

    Und noch was, 1964 gab es meines Wissens noch keine Thermostatventile, sondern nur die schwarzen Dinger, die ständig von Hand reguliert werden müssen. Trifft das zu, dann verlange den Austausch der alten gegen die Thermostatventile.

    Seit 1989 (?) besteht nämlich die Pflicht zur Anbringung der selbstregulierenden Thermostatventile.

  • "Nun kriege ich eine Rechnung von 164€, mit der Überschrift Eigenverschulden"

    Korrekt war und ist, dass der Schaden erstmal vom Vermieter beseitigt werden muss. Korrekt ist auch, dass er Schadenersatz in Höhe der Aufwendungen von dir verlangen könnte, wenn der Schaden von dir (durch nicht vertragsmäßige Nutzung) verursacht worden wäre.

    Allerdings müsste der Vermieter beweisen, dass du den Griff nicht vertragsmäßig genutzt hast (also z.B. Gewalt angewendet oder in mutwillig abgebrochen hast). Diese Beweisführung dürfte für ihn unmöglich werden, zumal wenn der Griff wirklich schon so alt sein sollte, wie von dir berichtet.

  • Warum wird denn gleich hier so unfreundlich reagiert?

    Meine Frage ist ob ich den Rechnungsbetrag bezahlen muss.

    Klar ist 164 euro höher als 80, aber mein vermieter hat mir diese Rechnung geschickt.

    Dann sind das die Ventile von 1989.

    Muss ich den Betrag jetzt bezahlen

  • Zitat

    Meine Frage ist ob ich den Rechnungsbetrag bezahlen muss.

    Tut mir Leid. Aber auf solch dumme Fragen, deren Beantwortung du in deinem Mietvertrag findest, kann ich nicht anders reagieren.

  • Nein, in deinem Fall ist die Frage dumm!

    Und diese Frage ist genau so dumm

    Zitat

    Wenn ich nur Rechnungen bezahlen muss bis 80 euro warum schickt er mir die denn?

    Schon mal überlegt, dass dich dein Vermieter abzocken will, weil er meint, dass du das nicht merkst, weil du in dieser Richtung reichlich naiv bist?

  • Ja das könnte sein ja das er mich abzocken will. Aber ich bin im Haus nicht die einzige, bei einer ist die 50 Jahre alte Klo Schüssel auseinander gebrochen, da hat er ihr ne Rechnung geschickt von 180€. was draus geworden ist weiß ich nicht.

    Ok alles geht es bei solch ein Vermieter nur übern den Mieterbund, anders geht das wohl hier nicht.

    ich dachte ich könnte hier im Haus mal friedlich leben ohne ständigen Kriege, aber das geht wohl nicht.

    Auch die Betriebskostenabrechnung nach Mieterbund war nicht rechtens, die haben ihn angeschrieben er reagiert nicht.

  • Auch diesen Speckkäferbefall musste ich letztes Jahr alleine lösen
    Klick

    Weil ich erst einen Sachverständigen holen müsste das die Ursache des Befalls nicht an mir liegt, dazu hatte ich kein Geld.

    Jetzt habe ich das Problem gelöst selber mit Kieselgur.

    Vor 2 Monaten berichtete mir meine Nachbarin das sie diese Dinger auch hatte. Also war nicht nur ich alleine betroffen.

  • Phoebelein:

    "Die Küchen und Badfenster von aussen sehen so aus"
    Von aussen ist Vermietersache.

    "Ich hab das bestimmt schon 6 mal gemeldet nichts passiert."
    Kein Wunder: Du musst schriftlich nachweislich die Beanstandungen melden UND die Behebung innerhalb einer angemessenen Frist einfordern.

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