Frage zu Zustimmungsklage des Vermieters.

  • Hallo zusammen,

    ich wollte euch hier mal meine Geschichte mit unserer Siedlungsgesellschaft erzählen, und euch um evtl Tips zur am 26. bevorstehenden Zustimmungsklage bitten.

    Unser Wohnhaus wurde zum Mai letzen Jahres von außen Saniert und wir bekamen eine Mieterhöhung wegen Modernisierungsarbeiten (Isolierung etc) diese haben wir unterschrieben und zahlen diese auch. 2 Monate später kam dan noch eine Mieterhöhung per Post wegen der Vergleichsmiete im Ort. Diese haben wir jedoch abgelehnt da es in unsere Wohnung wie auch am Gebäude etliche Mängel gibt.

    Fangen wir mal mit dem Gebäude selbst an:
    Diese Wären,
    Die Eingangstür dieses lies sich nicht abschließen, es hat ständig dafür gesorgt das es im ganzen Haus sehr kalt war. Und jeder zugang zum Gebäude hatte.



    Seltsamer weise hat die Siedlungsgesellschaft es nicht geschaft von März 11 bis Januar 12 diese auszutauschen. Und jetzt wo es vor Gericht geht siehe da ist eine neue Tür eingebaut. Diese ist jedoch weder verputzt noch lässt sich diese absperren. Es kommt zwar keine kalte Luft mehr in das Gebäude aber öffnen kann sie immer noch jeder.

    Verschmutzung hinter dem Haus die nicht beseitig wird trotz mehrerer bitten:

    Dies sind alles noch Reste die seit der Sanierung des Gebäudes einfach so liegengelassen wurden.

    Ungeziefer (Ratten) wegen ungeschützen Gelben Säcken:

    Und noch einige weitere Mängel.

    Kommen wir mal zu der Wohnung selbst:
    Sämtliche Wohnungen die jetzt neu bezogen werden, die auch zum Vergleich herangezogen wurden. Werden von der Siedlungs Gesellschaft komplett von innen renoviert.

    Unsere Wohnung wurde dies nicht, wir haben immer noch uralte Heizkörper.

    Einen Boden mit Wasserschaden im Küchen Flur Bereich:


    Die Toilette hat uralte Fliesen an der Wand, wird bei neu bezogenen Wohnung auch alles erneuert:

    3 Mal editiert, zuletzt von wisausnk (13. Januar 2012 um 16:25)

  • Seit der Außensanierung fängt im Schlafzimmer an der Decke an sich Schimmel zu bilden:

    Dies haben wir aber erst vor ca 2-3 Wochen bemerkt und bei Gericht noch nicht angegeben. Dies war aber vor der Sanierung definitiv nicht der Fall:

    Dies war jetzt mal grob zusammengefasst. Ich hoffe jemand der Erfahrung hat kann uns einige Tips geben was wir vor Gericht beachten können. Da ich zumindest in der ersten Instanz noch keinen Anwalt hinzuziehen möchte. Ich denke meine Beweise sind schon aussagekräftig genug.

    Mfg
    Tom

  • Hallo Tom,

    ich würde die Bilder einzeln auf DIN A4 Blätter kleben, durchnummerieren und die passenden Texte dazuschreiben. Das alles dreimal.

    "2 Monate später kam dan noch eine Mieterhöhung per Post wegen der Vergleichsmiete im Ort. Diese haben wir jedoch abgelehnt da es in unsere Wohnung wie auch am Gebäude etliche Mängel gibt."

    "Verschmutzung hinter dem Haus die nicht beseitig wird trotz mehrerer bitten:"
    Ich würde angeben: Infektionsgefahr durch Ungeziefer.

    "Dies sind alles noch Reste die seit der Sanierung des Gebäudes einfach so liegengelassen wurden."
    dto.

    "Ungeziefer (Ratten) wegen ungeschützen Gelben Säcken:"
    Dto.

    "Und noch einige weitere Mängel."
    Bitte Bilder und Erläuterungen.

    "Sämtliche Wohnungen die jetzt neu bezogen werden, die auch zum Vergleich herangezogen wurden."
    Sind für Mieterhöhungsverlangen ungeeignet, da derselbe Vermieter.

    "Werden von der Siedlungs Gesellschaft komplett von innen renoviert."
    Andere Wohnungen interessieren hier nicht.

    "Unsere Wohnung wurde dies nicht, wir haben immer noch uralte Heizkörper."
    Macht nichts, die dürften auch noch funktionieren.

    "Die Toilette hat uralte Fliesen an der Wand, wird bei neu bezogenen Wohnung auch alles erneuert:"
    Alte Fliesen sind kein Beanstandungsgrund und neu bezogene, also andere Wohnungen haben mit Eurer nichts zu tun.

    "Seit der Außensanierung fängt im Schlafzimmer an der Decke an sich Schimmel zu bilden:"
    Achtung: Gutachter reiben sich die Hände...:D

    "Dies haben wir aber erst vor ca 2-3 Wochen bemerkt und bei Gericht noch nicht angegeben. Dies war aber vor der Sanierung definitiv nicht der Fall:"
    Wichtig zu wissen. Zeugen wären hilfreich.

    "Dies war jetzt mal grob zusammengefasst. Ich hoffe jemand der Erfahrung hat kann uns einige Tips geben was wir vor Gericht beachten können. Da ich zumindest in der ersten Instanz noch keinen Anwalt hinzuziehen möchte. Ich denke meine Beweise sind schon aussagekräftig genug."
    Wie dem auch sei, halte uns doch hier bitte gelegentlich auf dem Laufenden. Viel Erfolg!

  • Danke Benny das werde ich tun,

    Die Bilder mit Mängelbeschreibung liegt dem Gericht bereits in 2x Ausführung vor. Soll ich dann für die Verhandlung auch wieder in 3x Ausführung mitnehmen verstehe ich dich richtig??

    Das mit dem Schimmel läst sich durch meine Eltern mit bezeugen da ich denen das auch erst vor einer Woche erzählt habe. Die wissen auch das vor der Sanierung kein Schimmel in der Wohnung war.

  • Die Bilder mit Mängelbeschreibung liegt dem Gericht bereits in 2x Ausführung vor. Soll ich dann für die Verhandlung auch wieder in 3x Ausführung mitnehmen verstehe ich dich richtig??


    Schaden kann's nicht. Viel Glück! ;) Berichte doch gelegentlich...

  • Hier mal noch ergenzende Bilder über Mängel die noch bestehen. Was meint Ihr dazu ich finde das dies auch Gründe sind die man vor Gericht hervorbringen sollte:

    Hier wie oben schon geschrieben wurde die Tür mitte December ausgetauscht als die Klage vor Gericht ging:

    Wie man sieht ist bis jetzt mitte ende Januar der Einbau immer noch nicht wirklich abgeschlossen und die Tür schließt sich nicht wiedie zuvor. Mit leichtem drück kann jeder die Tür unten öffnen und hat somit zugang zu dem Gebäude:


    Im Schlafzimmer wo auch das Schimmel Problem ist, wurde beim umbau der Rolläden einfach ein Spalt zwischen rolladen Kasten und Wand gelassen und auch unsere Tapete beschädigt.

    Und die Hauswand von außen bereitet einem auch Kopfschmerzen, zu einem die Löcher wo das Gerüst angebracht war. Diese wurden im sommer erst neu verschlossen und gestrichen. Schon sieht es wieder so aus als wenn Feuchtigkeit oder was auch immer ich seinen Weg dadurch bahnt:

    Auf der anderen Seite des Hauses sieht das ganze noch um einiges schlimmer aus.

    Und diese dunkelen Flecken die an vielen Stellen immer mehr hervortreten machen uns Gedanken:

    Und was würdet Ihr empfehlen in welcher größe ich die Bilder für das Gericht zur verfügung stellen soll??

    Mfg
    Tom

    Einmal editiert, zuletzt von wisausnk (20. Januar 2012 um 08:38)

  • Zitat

    Ungeziefer (Ratten) wegen ungeschützen Gelben Säcken:

    Das würde ich nicht vor Gericht vorbringen. Diese Säcke werden von euch Mietern verbotenerweise abgelagert, der Vermieter muss dafür keine geschützten Räumlichkeiten zur Verfügung stellen.

    Mach dich bei deiner Gemeinde schlau und du wirst hören, dass es nur für Rest- und Biomüll (und manchmal für Papier) entsprechende Tonnen gibt.

  • Ich wusste nicht, dass Ratten Kunststoffe und Metall fressen. Also gelbe Säcke dürften eigentlich keine Ratten anlocken.

    Was die Mieterhöhung angeht, so ist fraglich ob die gezeigten Mängel tatsächlich Grund genug sind, dagegen zu halten.
    Schließlich sind das alles nur Mängel am Haus. Sicherlich müssen die auch behoben werden, und würde evtl. sogar eine kleine Mietminderung rechtfertigen (sofern der Zustand nicht schon bei Einzug so war), aber ich habe noch nie gehört, dass in den Tabellen des Mietspiegels Abzüge je nach Zustand und Farbe der Fasade gemacht wurden.

  • Zitat

    Ich wusste nicht, dass Ratten Kunststoffe und Metall fressen. Also gelbe Säcke dürften eigentlich keine Ratten anlocken.

    Oh ja, solcher Verpackungsmüll lockt natürlich die Ratten an, weil immer noch essbare Reste in den Verpackungen sind, ist das ein Festmahl für diese Nager.

  • Das mit den Gelben säcken ist extra so eingerichtet worden und schon lange als Problem bekannt. Und Hauptproblem ist ja sowieso erstmal der zustand des Bodens und der Schimmel im Schlafzimmer das andere sind nur noch ergänzende Mängel. Und ich finde schon das es eine Rolle spielt wenn eine Fasade die gerade mal 8 Monate alt ist schon so ausssieht. Vor allem sieht das für mich so aus als wenn das schimmelt durch Feuchtigkeit.

    Und bei uns gibt es keine entsprechenden Tonnen, nur Papier und Müll und der Platz für die Gelben Säcke.

  • Zitat

    Das mit den Gelben säcken ist extra so eingerichtet worden und schon lange als Problem bekannt.

    Warum soll dann der Vermieter etwas daran ändern, wenn die Mieter die Gelben Säcke als Rattenlockmittel benutzen?

    Frag mal bei deiner Gemeinde, wo deren Meinung nach diese Säcke hingehören. Mit Sicherheit nicht außerhalb z.B. des Kellers.

  • M.E. besteht kein Grund (wenn die Örtlichkeiten passen), die Gelben Säcke nicht innerhalb der Wohnung aufzubewahren, um sie dann zu den Abfuhrterminen 'rauszustellen.

  • Meine beiden Säcke (mehr kommen in 4 Wochen nicht zusammen) lagere ich im Keller zwischen.


    Ich habe nur einen...;) - abba im Keller wäre auch eine Possibility.
    Bei uns sind es jedoch grosse Tonnen, schwarze mit gelben Deckeln.

  • In unserem Landkreis gibt es leider keine Tonnen für Verpackungen & C0.. Derzeit prüft man eine Möglichkeit, nicht nur Verpackungen, sondern auch sämtliche Metalle, Kunststoffe und Elektroschrotte in einer Tonne zu sammeln. Mit dem Zeug könnte man echtes Geld verdienen, aber die Hausbesitzer wehren sich, weil sehr oft der Platz für eine weitere Tonne fehlt.

  • Und vor allem welchen einfluss haben wir da, wir sind hier einer von 4xx Mietern in der Siedlung. Und jedes haus hat diese abstellplätze für die Gelben Säcke.

    Ich kann nur sagen Pro Haus stehen da am Abholtermin (1. die Woche) ca 100 Säcke. Es handelt sich hier nicht um 3-4 Familien Häuser sondern 32 Familien Pro Haus.

  • Zitat

    Ja die Säcke werden von den Bewohnern sobald diese vollsind unten abgestellt.

    Tja, so etwas passiert hier bei uns in Problemvierteln auch. Entweder sucht man sich ein besseres Wohnumfeld, oder man muss "mit den Wölfen heulen".

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