Beiträge von Dine666

    Hallo zusammen.:)

    Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.

    Bei uns ist vor einiger Zeit eine Kita in einer der Wohnungen bei uns im Haus eröffnet worden.

    Jetzt meine Frage.
    Muss in der Nebenkostenrechnung die Kita gesondert aufgelistet sein?
    Eine Kindertagespflegeeinrichtung hat ja denke ich mal einen anderes Nutzerverhalten als eine Privatperson, oder?

    Es geht mir auch besonders um die Müllproduktion.
    Wir haben für 12 Wohnungen 4 120l Hausmülltonnen, die nur alle 14 Tage abgehohlt werden. Seit dem die Kita im Haus ist, sind die Tonnen nach einer Woche voll...:(
    Das bezahlen wir ja alles mit...

    Braucht die Kita also ihre eigenen Mülltonnen bzw. sie sind ja eigentlich ein Gewerbe oder? ( Ach Biotonne, Papiertonne und Plastetonne)?

    Herzlichen Dank schon mal für Ihre Hilfe im Voraus.:)

    Herzliche Grüße

    Diese sind bereits geöffnet, aber nur im Herbst/Winter, wenns net warm draussen ist...Daran scheint es also net zu liegen... :(

    Ich kann nur hoffen , das sich der Schimmel nicht weiter in die Wohnungen zieht...

    Weil für die Hausverwaltungist mit den Worten : "Die Keller sind nun mal feucht, da kann man nichts machen." alles erledigt ist...
    Aber Schimmel ist gesundheitsgefährdend, auch wenn es erst mal nur im Keller ist.

    Tolle Hausverwaltung. Die unternehmen warscheinlich erst dann was, wenn der Schimmel sich in die Wohnungen vorgearbeitet hat...

    Ahhhhhh ja...Tut mir leid, kenne mich in Sachen Gerichte nicht Aus....Dachte, das ist so etwas wie nen Gundsatzurteil...:(

    Wo wir von Kartoffeln und Eingemachtem und Brennholz reden...Unsere Nachbarin lagert Kartoffeln und Brennholz in ihrem Keller und auch diese Sachen sind alle mit einem feinen Grünen Flaum überzogen...

    Dieser Keller scheint absolut unbenutzbar für jegliche Einlagerungen zu sein...Sogar der Sattel meines Fahrrades war angeschimmelt...:mad:

    Fakt ist, daß dieser Keller in meiem Mietvertrag steht und ich diesen mit meiner Miete mit bezahle und in keinster Weise nutzen kann.:mad:

    Wir haben uns extra eine Wohnung mit Keller gesucht, weil man eine ganze Campingausrüstung nicht in der Wohnung lagern kann...

    Das is doch echt zum verzweifeln...:(

    Ich zittiere aus einem Beitrag : "Werden die Gegenstände eines Mieters im Keller durch Feuchtigkeit oder Schimmel beschädigt, kann vom Vermieter Schadensersatz gefordert werden. So das Urteil des Amtsgerichtes Gera. Eine Haftung des Vermieters sei auch dann nicht ausgeschlossen, wenn in der Hausordnung vor Feuchtigkeitsschäden gewarnt wird.

    Ein Mieter hatte Teile seines Hausrats auf dem Boden des Kellers abgestellt, obwohl die Hausordnung einen entsprechenden Hinweis enthielt. Demnach sollten Gegenstände dort nicht direkt auf dem Boden, sondern rund 20 bis 30 Zentimeter über dem Boden gelagert werden, da Feuchtigkeit im Keller zum Beispiel durch einen Wasserrohrbruch nicht auszuschließen sei.

    Als der Mann nach einiger Zeit bemerke, dass seine Sachen vom Schimmel befallen waren, verlangte er vom Vermieter Schadensersatz. Der Vermieter weigerte sich jedoch mit Hinweis auf die Warnung. Das Amtsgericht gab dennoch dem Mieter Recht, da diesen keine Schuld an der Feuchtigkeit treffe und die Warnung ohnehin nur als Empfehlung zu sehen gewesen sei. Zudem sei der Keller auch ohne Wasserrohrbruch oder einen ähnlichen Vorfall feucht gewesen. Darüber hinaus wäre der Schaden auch dann entstanden, wenn der Mieter die Gegenständen in der vom Vermieter empfohlenen Höhe gelagert hätte.

    Aktenzeichen: Amtsgericht Gera 4 C 775/01.

    (sueddeutsche.de/ dpa)

    Hallo zusammen.

    Hoffe, es kann mir jemand helfen...:(

    Wir wohnen seit ca. einem Jahr in einer neuen Wohnung.
    Heute wollte ich unser Campingzeug aus dem Keller holen und habe bemerkt, das die Sachen alle angeschimmelt sind.

    Zur Info: Wir lagen die Dinge weder auf dem Boden, noch zu nah an den Wänden. Wir haben uns extra ein Kellerregal aus Metall aufgestellt, wo unsere Sachen lagern.

    Der Keller ist auch im Mietvertrag angegeben.

    Habe bei der Hausverwaltung nachgefragt, aber die haben mich abgespeist, von wegen, das man wüsste das im Keller Feutigkeit ist und dor nur Fahrräder und der gleichen lagern sollte...:confused: :mad:

    Kann ich Schadenersatz vom Vermieter verlangen?

    Vielen Dank schon mal, für Eure Hilfe.

    lg

    Hallo.

    Ich habe mal eine kurze Frage.
    Weiss jemand, ob die gesamten Nebenkosten auf die Quadratmeter der Wohnfläche ausgerechnet werden dürfen?

    z.B. bei Müllkosten. Wie soll das da von statten gehen?

    Wenn wir zu zweit in einer 80 Quadratmeter Wognung wohnen, müssen wir mehr bezahlen, als wie eine 5 köpfige Familie, die in einer 60 Quadratmeter Wohnung wohnt?:confused: (nur als Beispiel)

    Dqanke schon mal im Voraus für Eure Hilfe.

    lg
    Dine

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