Beiträge von Winter2011

    Aus diesem Verhalten von Dir schliesse ich, dass Du die Gelegenheit versäumt hast, die Übernahme der Wohnung bzw. den Beginn des Mietverhältnisses bereits zum vereinbarten Mietbeginn 16.12. abzulehnen. Stattdessen dieses Herumgehampel. Ich befürchte, dass Du bis zum 31.03. wirst die Miete zahlen müssen.

    Hallo,
    es gab noch nicht mal eine Wohnungsübergabe am 16.12.... und in meinem Mietervertrag steht, das ich eine komplett renovierte Wohnung beziehe.

    Hallo,

    ich brauche eure Hilfe bei der Formulierung einer Ausserordentlichen Kündigung.
    Es geht um folgendes:
    Ich habe ende November eine Mietwohung zum 15.12 angemietet. Diese Wohnung hatte vor einzug erhebliche Mängel die der Vermieter beseitigen sollte und wollte. Er meinte am 09.12, das es sein kann, das sich die Renovierungsarbeiten um 2-3 Tage herauszögern würden. Ich hatte aber schon zum 16.12 alles für den Umzug organisiert. Am 14.12 meinte die Handwerker zu mir, das Sie 2 Zimmer bezugsfähig machen werden, damit ich am 16.12 meine Sachen in die Wohnung bringen kann.
    Am 16.12 stand ich in der Wohnung und es war gerade mal 1 Zimmer zu 80% fertig.
    Mein Umzugsunternehmen hat dann 1/3 in dem halb fertigen Zimmer gelagert, 1/3 in einem Abstellraum und 1/3 konnte aufgrund von Platzmangels erst gar nicht transportiert werden. Dieses sollte dann am 21.12 passieren.
    In den 5 Tagen hat sich ergeben, das ich diese Wohnung nicht mehr benötige (mein Lebensgefährte und ich bleiben dann doch zusammen).
    Am 20.12 habe ich meinen Vermieter in der Wohnung angetroffen (die noch lange nicht fertig war) und Ihn erst einmal mündlich und dann direkt Schriftlich gekündigt.
    Er hat dann mit einer Kündigungsbestätigung zum 31.03.2012 geantwortet.
    Da von da an keine renovierungsarbeiten mehr gemacht wurden, habe ich Ihm am 02.01 schriftlich eine Frist zum 09.01 zur feritgstellung der Wohnung gesetzt.
    Diese hat er auch schriftlich bestätigt und um eine Abnahme am 10.01 gebeten.
    Am 09.01 haben wir bezüglich der Uhrzeit der Übergabe Telefoniert und er hat mich darum gebeten, das diese am 11.01 erfolgen soll, da die Wohnung nicht fertig wird.
    Als wir heute in der Wohnung zur Übergabe waren, wurde festgestllt, das diese noch immer nicht bezugsfähig ist.
    Er meinte, das Sie am Freitag fertig sein sollte und meinte das wir uns dann treffen sollten. Leider habe ich Ihm diesen Termin zu gesagt.
    Kurz danach habe ich noch mal mit Ihm Telefoniert und er sollte mir schriftlich bestätigen, das die Wohnung zu Freitag bezugsfähig ist. Er meinte das er das nicht machen kann, da er ja selber noch nciht mal weiß ob er da überhaupt noch lebt.
    Auch hat er mich dumm angemacht, das ich noch kein Strom oder Gas angemeldet habe, doch bei einer nicht bezugsfertigen Wohnung muss man das doch nicht, oder?
    Nun möchte ich aus der ordentlichen Kündigung eine Fristlose nach § 543
    (Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund) machen.
    Könnt Ihr mir da ein paar Tipps geben?
    Ach ja, die Kaution und auch die halbe Dezembermiete habe ich Ihm schon bezahlt!!

    Ich danke euch für eure Hilfe!

    Hallo,

    ich habe ein recht kompliziertes Thema.
    Folgendes Problem habe ich:
    Ich habe zum 15.12.2011 eine neue Wohnung aufgrund von der Trennung meines Freundes angemietet.
    Die Miete (halber Dezember) und die Kaution wurden direkt überwiesen.
    Leider wurde die Wohnung bis zum 15.12 nicht fertig. Der Vermieter meinte das sich das noch ein paar Tage hinziehen kann.
    Nun hat sich ergeben, das mein Freund und ich uns nun doch nicht trennen, werde ich nicht in diese Wohnung einziehen.
    Dieses habe ich meinem Vermieter letzten Mittwoch (20.12.2011) mitgeteilt, als ich Ihn bei der Wohnungsbeichtigung gesehen habe (Wohnung ist noch immer nicht bewohnbar 25.12.2011).
    Mein Vermieter meinte ich muss dann zum 15.03.2012 kündigen und auch die Miete bis dahin bezahlen.

    Jetzt brauche ich euren Rat:
    Gibt es vielleicht doch eine möglichkeit früher aus dem Mietvertrag zu kommen (Wohnung ist ja nicht bewohnbar)..
    Kann ich irgendwie eine Mietminderung machen, da ich ja den halben Dezember bezahlt habe und dort nicht wohnen konnte...
    .. und nun ist mir noch aufgefallen, das durch die Renovierungsarbeiten, das Laminat im Schlafzimmer und Wohnzimmer aufgequollen ist. Dieses war vorher nicht und die haben die Wände auch extrem gewässert um die Tapeten abzulösen. Die Removierungsarbeiten hat ein Unternehemen vom Vermieterr gemacht.

    Habt Ihr ein paar Tipps für mich?

    LG
    Diana

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