Beiträge von biestyvonne

    Ich bin am 01.04.2010 aus meiner Wohnung nach viel trara mit Schimmel, Gutachter, defekte Abwasseranlage etc, ausgezogen. Nun wollte mir die Hausverwaltung per Email eine Nachforderung für den Abrechnungszeitraum 01.01.2010 - 31.12.2010 zukommen lassen.
    Meine Fragen:
    Ist das per email überhaupt zulässig?
    Würde bei einer jetzigen Postzustellung die Verjährungsfrist in Kraft treten?
    Ich würde mich über schnelle Antworten freuen, da ich mich schon bei der Stromkostenabrechnung über den Tisch gezogen gefühlt habe. Ich konnte den Verdacht, dass der Waschkeller mit 7 Waschmaschinen über meinen Zähler lief, leider nich nachweisen. Ich weiss auch von vielen Nachbarn da, dass die Verwaltung bei jeder Kündigung versucht, die Mieter abzuzocken.
    Liebe Grüße Yvonne

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