Kündigung wegen Eigenbedarf - Garten(1300qm) wurde von mir komplett angelegt

  • Hallo,

    folgendes Problem. Ich wohne seit 08/10 in einem kleinen Häuschen zur Miete und habe ca. 1300qm Garten. Als wir eingezogen sind befand sich der Garten und die Auffahrt,sowie der Rest des Grundstücks in einem desolaten Zustand. In mühevoller Arbeit habe ich in vielen Stunden einen echten "Traumgarten" geschaffen, und viel Grünzeugs, Steine, Gehwegplatten, alte Fenster entsorgt. Des Weiteren habe ich Bäume gefällt und diese geschreddert. Ich habe eine Auffahrt angelegt und Fenster abgeschliffen und angestrichen. Das meiste Material hat der Vermieter gezahlt und es hat alles mit seiner Zustimmung stattgefunden. Wir haben auch eine Terrasse aus Holz gebaut, wobei auch hier meine Arbeitszeit anfiel. Nun müssen wir aus dem Haus und ich sehe es nicht ein, dass ich das Grundstück so aufgewertet habe und nichts davon habe. Kann ich hier Ansprüche geltend machen?

  • Also ich kann kein Geld dafür fordern, dass ich die Bäume in seinem Auftrag gefällt habe etc. Ich habe defintiv nichts schriftliches würde es aber auf einen Rechtsstreit drauf ankommen lassen um eine monetäre Abgeltung zu bekommen. Scheint dies deiner Meinung nach weniger Sinnvoll bzw. ist ein Scheitern vorprogrammiert?

    Zeugen und Fotos hätte ich genügend die, den verwahrlosten Garten bzw. Auffahrt etc. zeigen.

    Danke für die Hilfe

  • Zitat

    Zeugen und Fotos hätte ich genügend die, den verwahrlosten Garten bzw. Auffahrt etc. zeigen.

    Ja und, was willst du damit beweisen? Nichts!

    Ihr seid keine Viehhändler, bei denen Verträge per Handschlag besiegelt werden. Also lern aus deinem Fehler und vereinbare solche Dinge schriftlich.

  • würde es aber auf einen Rechtsstreit drauf ankommen lassen um eine monetäre Abgeltung zu bekommen.


    Lass' es ruhig auf einen Rechtsstreit ankommen....: Die monetären Abgeltungen erhalten dann von Dir Dein Anwalt, Deines Gegner's Anwalt, evtl. Gutachter und Zeugen und die Gerichtskasse.

  • "Also ich kann kein Geld dafür fordern, dass ich die Bäume in seinem Auftrag gefällt habe etc."

    Nö. Das hätte vor der Arbeit, bzw. bei "Auftragserteilung" vereinbart werden müssen.

  • Hallo FabianLL,
    viel interessanter ist die Frage ob die Eigenbedarf Kuendigung ordnungsgemaess erfolgt ist. Die Anforderung sind "sehr" hoch und div. Details sind zu beachten. Sollten diese nicht rechtmaessig sein, koennte es fuer Sie zum Vorteil sein. Zu beachten sind z.B die Fristen, der genaue Grund der Kuendigung, die Art der Kuendigung ( muendlich, schriftlich etc. ) der Empfang der Kuendigung usw.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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