Hallo Experten!
Ich wohne seit ca. 11 Monaten in einer Wohnung mit EBK. Nun ist mir die Dunstabzugshaube durchgeknallt und es geht nichts mehr (weder Licht noch Abzug) und ich habe Angst, auf dem Geld für die Reparatur sitzen zu bleiben und würde gerne wissen, wie ich am Besten vorgehen soll. Auch, da die Haube nicht extra in der Anlage aufgeführt ist (oder ist Elektroherd = alles??)
Vielen vielen Dank im Voraus!!!
Klausel im Mietvertrag (Standard Haus & Grund):
§ 9 Übergabe des Mietobjektes, Instandhaltung, Instandsetzung und Schönheitsreparaturen
Absatz 3
Der Mieter hat die Kosten für Kleinreparaturen an den seinem häufigen Zugriff ausgesetzten Einrichtungen des Mietobjektes wie zum Beispiel Heizthermen, WC-Anlagen, Wasch- und Abflussbecken und sonstigen sanitären Einrichtungen sowie Fenstern, Türverschlüssen und Rolläden usw. bis zu einem Rechnungsbetrag von 80.- € im Einzelfall, jährlich bis zu einem Höchstbetrag von 8 % der Jahres-Grundmiete, zu tragen, unabhängig davon, wer den Reparaturauftrag erteilt.
Anlage 2:
Betreffend § 3, Absatz 2 (Möblierung)
Dem Mieter ist bekannt, dass die Küche möbliert ist. Für die in der Küche befindlichen Elektrogeräte (Elektroherd, Kühlschrank) wird keinerlei Gewährleistung seitens des Eigentümers übernommen. Der Mieter kann diese Geräte nutzen. Bei Reparatur oder Ersatz hat der Mieter die Kosten selbst zu tragen. Der in der Küche montierte Klapptisch, sowie die beiden Barhocker gehören ebenfalls zum Bestandteil der Wohnung.