Wasserschaden - Jetzt Entfeuchter in der Küche

  • Moin zusammen,

    mal kurz zu meiner Story!
    Am 23. Dez ist durch eine Abflussverstopfung im Mehrfamilienhaus das Wasser bei mir in der Küche raus gekommen. Nicht mal durch die Spüle sondern die Steckverbindung unter der Spüle ist ab gegangen. Ich war leider nicht vor Ort. Bemerkt wurde der Schaden von dem Lieferservice unter mir. Durch Kanalschächte ist das Wasser unten angekommen.

    Freunde (mit Schlüssel) und die Verwaltung waren dann abends vor Ort um die Lage zu sichten. Die Verwaltung hat noch am Abend einen Klempner bestellt. Der hat das Rohr befreit und das Wasser aufgesaugt. Trotzdem ist vorher schon eine Menge Wasser ausgetreten was den Laminat, spülschrank USW. Beschädigt hat.

    Es kamen dann 6 Tage nach dem Vorfall, die Eigentümer, ein
    Gutachter und Verwaltung. Der Schaden
    Wird von der Versicherung des Eigentümers übernommen.

    Jetzt wurde der Laminat raus genommen und Entfeuchter in
    Der Küche aufgestellt. Natürlich sind die Geräte extrem laut und sollen 24 Std. laufen.

    Es sind ca. 74db in der Küche dauerhaft. Natürlich auch in den anderen Räumen zu hören. Durch die Rohre und das Gerät sind die 8qm Küche (von 50qm)

    Besteht die Chance einer Mietminderung? Wenn ja in welchem Rahmen, welche Höhe, welche Dauer?

    Gibt es da Vordrucke?

    Danke für Info!

  • Da hier offensichtlich eine Beeinträchtigung der Mietsache vorliegt, dürfte eine Mietminderung (für den Zeitraum der Beeinträchtigung) in Betracht kommen.

    Die Höhe dieser richtet sich nach dem Grad der Beeinträchtigung, was man von hier aus schlecht beurteilen kann. Im Internet gibt es Listen, an welchen man sich orientieren kann. Aber im Streitfall entscheidet immer ein Richter welche Höhe angemessen ist.
    Es empfielt sich daher, sich von vorneherein mit dem Vermieter auf eine Höhe zu einigen, die für beide Seiten akzeptabel ist.

    Einen Vordruck kenne ich nicht, aber da der Mangel dem Vermieter ja bekannt ist, reicht es wenn man dem Vermieter mitteilt, ab wann man warum in welcher Höhe mindert. Nur damit dieser sich nicht wundert, warum weniger Miete ankommt. (Streng genommen würde sogar ein Hinweis in der Überweisung reichen)

    Ach und nochwas: Hat das Gerät einen eigenen Zähler? Sie müssen es nämlich nicht über Ihren Strom laufen lassen.

  • ja eigener Zähler ist dran. Wird mir auch erstattet. Das wurde gleich gesagt.


    Gesagt wird viel... Die Zählerstände haste ja sicherlich unter Zeugen notiert...

  • ...und wenn nicht, würde ich das schnellstens nachholen, wenns nicht zu spät ist. Ich würde mir alles schriftlich geben lassen.
    Ich habe schon mal ein ähnliches Problem gehabt und durfte mir eine neue Küche kaufen. Einen Teil hat mein Vermieter dazugezahlt, bzw. es mit einer zusätzlichen Mietminderung verrechnet. Zusätzlich, weil ich sowieso einen Monat keine Miete gezahlt habe, da ich ja auch keine Küche nutzen konnte.
    Von daher steht Dir eine Mietminderung auf jeden Fall zu. Und wenns nur 30 Prozent sind.
    Viel Erfolg!

  • sprich doch einfach mal mit dem Vermieter
    in solche einem Fall kann man sich im Regelfall auf einen gemeinsamen Nenner einigen und wichtig die Vereinbarung schriftlich geben lassen.
    Sichert Dich und den Vermieter ab.

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