Muss ich volle Miete zahlen??

  • Hallo,

    ich bin zum 15.12 in eine neue wohnung gezogen, die einige Mängel aufwies ( Tropfende Gastherme, Nicht geprüfter Gasherd, Fehlende Rauschmelder etc.) . Die Verwalter haben mir bei der Übergabe ( 7.12) versichert, dass diese Mängel behoben werden. Dies ist bis heute nicht passiert. In einem der vielen Telefonate habe ich eine mündliche zusage bekommen, die Januar miete zu kürzen. Dies habe ich nun getan und den Verwalter darüber Schriftlich informiert. Dieser behauptet jetzt, dass es so eine Abmachung nicht gab.
    Wie soll ich mich jetzt verhalten? Muss ich die restliche Miete noch zahlen , oder bin ich im recht, da die Mängel bis heute nicht behoben sind.

    Mfg Masha

  • Sind diese Mängel schriftlich festgehalten worden, wurde ein Termin der Fertigstellung vereinbart?

    Mündliche Zusagen sollte man, wenn es ums Geld geht, nicht ernst nehmen. Warum haben Babylonier die Schrift erfunden?

  • Die Mängel wurden bei der Wohnungsübergabe, 8tage vor Einzugstermin, schriftlich festgehalten. Mir wurde versichert, dass alle Mängel bis zum Einzugstermin behoben werden!! Allerdings musste ich ca. 9 mal anrufen, bevor irgendetwas passiert ist. Dann wurden nur 2 kleine Mängel behoben und danach ist nichts mehr passiert...

  • Die Mängel wurden bei der Wohnungsübergabe, ... schriftlich festgehalten.


    Dazu gehört auch eine glasklare schriftliche Vereinbarung über Art und Weise und max. Endtermin über deren Behebung - von beiden Parteien unterschrieben.

  • Abgesehen davon wird einem eine Mietkürzung nicht zugesagt, sondern man droht dem Vermieter bei Nichtbeseitigung der Mängel mit einer Mietkürzung sofern er die Mängel nicht bis zu einem schriftlich genannten Termin beseitigt. Logischerweise braucht das keine Zustimmung; ein Versandhaus fragt den Kunden ja auch nicht um Erlaubnis ob es bei Verzug den Gerichtsvollzieher netterweise vorbeischicken darf.
    Trotzdem: Vorsichtig sein mit Mietkürzungen und deren Höhe, lieber vom Mieterbund beraten lassen.
    Lg

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