eMail Wirrwar um Miete

  • Hallo

    Also das Problem ist folgendes:
    Ich und mein Freund wohnen nun seit ca einem Jahr in dieser Wohnung. Da wir selber renoviert haben und da auch nicht grade wenig zu tun war hat unser Makler mit der Vermietung vereinbart, dass wir den ersten Monat nichts zahlen (da wir nur erst zur Monatsmitte in die Wohnung konnten) und den zweiten nur die Kaltmiete. Plötzlich bekam ich eine eMail von der Hausverwaltung, dass wir im Rückstand mit der Miete wären und sie führte eben besagten zwei Monate an. Ich schrieb eine Widerspruchserklärung per Post und eine per Mail (wegen der Sicherheit ^^)in der ich auch auf die anfängliche Vereinbarung hingewiesen habe und wie wir das jetzt geregelt kriegen, evtl mit Ratenzahlung o.ä....
    Es kam bis heute keine Antwort nur eine andere Mail in der stand, dass wir fristlos gekündigt werden , sollte unsere Miete weiter zu spät eintreffen. Mein Freund bekommt erst Ende des Monats bzw anfang des Folgemonats sein Gehalt (Montagearbeiter), weshalb wir mit der Miete oft ein paar Tage im Rückstand sind, aber wir haben noch keinen Monat nicht bezahlt und der Hausverwaltung auch von Anfang an gesagt, dass das mal passieren wird.
    Jetzt kam wieder monatelang nichts und ich bin nicht sicher ob das nur Gefasel war mit der Kündigung, oder ob die plötzlich mal vor der Tür stehen und uns rauswerfen wollen...

    LG

  • BonbonFee:

    "Da wir selber renoviert haben und da auch nicht grade wenig zu tun war hat unser Makler mit der Vermietung vereinbart, dass wir den ersten Monat nichts zahlen (da wir nur erst zur Monatsmitte in die Wohnung konnten) und den zweiten nur die Kaltmiete."
    Habt Ihr das schriftlich?

    "Plötzlich bekam ich eine eMail von der Hausverwaltung, dass wir im Rückstand mit der Miete wären und sie führte eben besagten zwei Monate an."
    Buchführung...

    "Es kam bis heute keine Antwort nur eine andere Mail in der stand, dass wir fristlos gekündigt werden , sollte unsere Miete weiter zu spät eintreffen."
    Grundsätzlich (bist auf "fristlos") korrekt. Lt. MV, BGB und Rechtsprechung muss die Miete ja bis zum dritten Bankenarbeitstag auf dem Konto des VM sein.

    "Mein Freund bekommt erst Ende des Monats bzw anfang des Folgemonats sein Gehalt (Montagearbeiter), weshalb wir mit der Miete oft ein paar Tage im Rückstand sind,"
    Das kann in der Tat zu einer Kündigung führen.

    "wir haben noch keinen Monat nicht bezahlt"
    Es ist Eure Angelegenheit, die Finanzen so zu planen, dass die Miete dauerhaft vertragsgerecht gezahlt wird.

    "und der Hausverwaltung auch von Anfang an gesagt, dass das mal passieren wird."
    Wen interessiert's? Sowas können die nicht in ihren Computer einprogrammieren, also geht die Mahnung 'raus.

    "ich bin nicht sicher ob das nur Gefasel war mit der Kündigung,"
    Nein, war es nicht.

    "oder ob die plötzlich mal vor der Tür stehen und uns rauswerfen wollen..."
    Dem müsste erst die Kündigung vorausgehen, und der Kündigung müsste auch erst eine ordnungsgemässe Abmahnung vorausgehen.

  • Zitat

    ................hat unser Makler mit der Vermietung vereinbart, dass wir den ersten Monat nichts zahlen (da wir nur erst zur Monatsmitte in die Wohnung konnten) und den zweiten nur die Kaltmiete.

    Wenn hierzu nichts schriftliches vereinbart wurde, sehen Sie alt aus. Vergessen Sie grundsätzlich das Geschwätz von Maklern.
    Für Sie ist nur der Vermieter maßgebend.

    Zitat

    Plötzlich bekam ich eine eMail von der Hausverwaltung, dass wir im Rückstand mit der Miete wären und sie führte eben besagten zwei Monate an.

    Was ist mit dem halben Monat, wo Sie nicht in die Wohnung konnten. Lag da ein Verschulden des Vermieters vor? Wenn ja, könnten Sie die Forderung von 2 Monaten auf 1,5 Monate reduzieren.

    Zitat

    Mein Freund bekommt erst Ende des Monats bzw anfang des Folgemonats sein Gehalt ..., weshalb wir mit der Miete oft ein paar Tage im Rückstand sind, aber wir haben noch keinen Monat nicht bezahlt und der Hausverwaltung auch von Anfang an gesagt, dass das mal passieren wird.

    Miete wird entweder vereinbarungsgemäß oder nach der gesetzlichen Vorgabe zu Beginn des laufenden Monates gezahlt.
    Das liegt nicht im Ermessen des Mieters und ist auch nicht abhängig vom Geldeingang. Da gibt es keinerlei Entschuldigung.

    Wenn die Lohnzahlung erst zuspät erfolgt, muß man bereits einen Monat vorher die Miete zur Seite legen. Das ist eine Frage Ihrer Haushaltführung.

  • .. Das was mich wunderte ist eben diese eMail Sache, so etwas zählt doch eigentlich garnicht oder? Denn die Vermietung kann ja nicht nachweisen, ob ich das wirklich gelesen habe. Also ich denke wer wirklich etwas will kann auch ein Stück Papier bemühen oder wenigstens mal auf meine Nachrichten antworten.
    LG

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!