Hallo zusammen,
ich benötige euren Rat/eure Einschätzung zum Thema Nebenkostenabrechnung.
Ich bezog vom 01.09.09 bis 31.12.2010 eine Mietwohnung. Meine Nebenkostenabrechnung für 2009 erhielt ich Mitte 2010. Für das Jahr 2010 liegt mir bisher noch keine Abrechung vor.
Ich leistete im Februar 2011 eine separate Vorauszahlung der Nebenkostenabrechung 01.01.10 bis 31.12.10 von 200 € um die geleistete Kaution früher zu erhalten.
Ist der Mieter oder Vermieter in der Beweispflicht über den fristgerechten Eingang der Nebenkostenabrechnung? Kann ich diese einmalige Vorauszahlung für den genannten Zeitraum nun zurückverlangen?