Vorausgezahlte Nebenkosten zurückfordern???

  • Hallo zusammen,

    ich benötige euren Rat/eure Einschätzung zum Thema Nebenkostenabrechnung.

    Ich bezog vom 01.09.09 bis 31.12.2010 eine Mietwohnung. Meine Nebenkostenabrechnung für 2009 erhielt ich Mitte 2010. Für das Jahr 2010 liegt mir bisher noch keine Abrechung vor.

    Ich leistete im Februar 2011 eine separate Vorauszahlung der Nebenkostenabrechung 01.01.10 bis 31.12.10 von 200 € um die geleistete Kaution früher zu erhalten.

    Ist der Mieter oder Vermieter in der Beweispflicht über den fristgerechten Eingang der Nebenkostenabrechnung? Kann ich diese einmalige Vorauszahlung für den genannten Zeitraum nun zurückverlangen?

  • Um richtig zu antworten müsste man wissen mit welchen exakten Worten diese Vorauszahlung benannt wurde. War es eine Vorauszahlung um eine zu erwartende Nachzahlung abzufedern? Oder wurden mit dieser Zahlung alle weiteren Forderungen aus der zu erwartenden Abrechnung durch den Vermieter befriedigt.

    Hier sollten aber schon schriftliche Vereinbarungen vorliegen.

  • Die Nebenkostenabrechnung 2010 hätte Ihnen bereits bis 31.12. zugestellt sein müssen. Möglicherweise ist es zu einer Überzahlung im Voraus gekommen und der Vermieter denkt sich: Prima brauche ich auch keine Rechnung machen, da ich sowieso keine Nachzahlung erwarte.

    Also schriftlich den Vermieter auffordern umgehend eine Rechnung für 2010 Ihnen zu zusenden. Guthaben können Sie bis zur Verjährung immer einfordern; hingegen der Vermieter bei nicht fristgemäßer Abrechnung keine Nachzahlung

  • Besten Dank für die zeitnahen Rückmeldungen!

    Eine schriftliche Vereinbarung liegt in elektronischer Form vor:

    >>…die Kaution kann erst ausgezahlt werden, wenn die Nebenkostenabrechnung vorliegt. Da dies noch einige Zeit dauert (ca. Mitte des Jahres) können wir Ihnen folgenden gängigen Vorschlag unterbreiten… 200 EUR verbleiben solange bis die NK-Abrechnung vorliegt. Sofern eine Nachzahlung besteht, wird diese dann mit den 200 EUR verrechnet und Ihnen wird der Restbetrag ausbezahlt. Sofern ein Guthaben existiert erhalten Sie natürlich die 200 EUR zzgl. Guthaben überwiesen. <<

    Der Betrag wurde von mir Anfang 2011 unter nachfolgendem Vermerk überwiesen:
    >>Vorauszahlung Nebenkostenabrechnung 01.01.2010 bis 31.12.2010<<

    Ich kann die mögliche Differenz zu meinen Gunsten einfordern, jedoch nicht auf eine vollständige Rückzahlung der Vorauszahlung bestehen?!?!

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