Besten Dank für die zeitnahen Rückmeldungen!
Eine schriftliche Vereinbarung liegt in elektronischer Form vor:
>>…die Kaution kann erst ausgezahlt werden, wenn die Nebenkostenabrechnung vorliegt. Da dies noch einige Zeit dauert (ca. Mitte des Jahres) können wir Ihnen folgenden gängigen Vorschlag unterbreiten… 200 EUR verbleiben solange bis die NK-Abrechnung vorliegt. Sofern eine Nachzahlung besteht, wird diese dann mit den 200 EUR verrechnet und Ihnen wird der Restbetrag ausbezahlt. Sofern ein Guthaben existiert erhalten Sie natürlich die 200 EUR zzgl. Guthaben überwiesen. <<
Der Betrag wurde von mir Anfang 2011 unter nachfolgendem Vermerk überwiesen:
>>Vorauszahlung Nebenkostenabrechnung 01.01.2010 bis 31.12.2010<<
Ich kann die mögliche Differenz zu meinen Gunsten einfordern, jedoch nicht auf eine vollständige Rückzahlung der Vorauszahlung bestehen?!?!