Beiträge von null5er

    Besten Dank für die zeitnahen Rückmeldungen!

    Eine schriftliche Vereinbarung liegt in elektronischer Form vor:

    >>…die Kaution kann erst ausgezahlt werden, wenn die Nebenkostenabrechnung vorliegt. Da dies noch einige Zeit dauert (ca. Mitte des Jahres) können wir Ihnen folgenden gängigen Vorschlag unterbreiten… 200 EUR verbleiben solange bis die NK-Abrechnung vorliegt. Sofern eine Nachzahlung besteht, wird diese dann mit den 200 EUR verrechnet und Ihnen wird der Restbetrag ausbezahlt. Sofern ein Guthaben existiert erhalten Sie natürlich die 200 EUR zzgl. Guthaben überwiesen. <<

    Der Betrag wurde von mir Anfang 2011 unter nachfolgendem Vermerk überwiesen:
    >>Vorauszahlung Nebenkostenabrechnung 01.01.2010 bis 31.12.2010<<

    Ich kann die mögliche Differenz zu meinen Gunsten einfordern, jedoch nicht auf eine vollständige Rückzahlung der Vorauszahlung bestehen?!?!

    Hallo zusammen,

    ich benötige euren Rat/eure Einschätzung zum Thema Nebenkostenabrechnung.

    Ich bezog vom 01.09.09 bis 31.12.2010 eine Mietwohnung. Meine Nebenkostenabrechnung für 2009 erhielt ich Mitte 2010. Für das Jahr 2010 liegt mir bisher noch keine Abrechung vor.

    Ich leistete im Februar 2011 eine separate Vorauszahlung der Nebenkostenabrechung 01.01.10 bis 31.12.10 von 200 € um die geleistete Kaution früher zu erhalten.

    Ist der Mieter oder Vermieter in der Beweispflicht über den fristgerechten Eingang der Nebenkostenabrechnung? Kann ich diese einmalige Vorauszahlung für den genannten Zeitraum nun zurückverlangen?

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