Hallo Boardies...
meine Vermieterin hat mir beim Abschluß des Mietvertrages ab 1.August 2011 verschwiegen,das sie beabsichtigt,die Wohnung zu verkaufen.
Nun habe ich vom (scheinbarem)Käufer meiner Wohnung am 31.12.11 die Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten.
Dieser Käufer ist wohl der Besitzer der restlichen Wohnungen in diesem Haus und bewohnt zu manchen Wochenenden eine selbst.
Meine Vermieterin war/ist Eigentümerin meiner Wohnung.
Ein neuer Mietvertrag wurde nicht abgeschlossen und ein Beweis über den Verkauf der Wohnung wurde mir auch nicht vorgelegt.
Mittlerweile wurde mir von einer Nachbarin (gerüchtehalber) gesagt,das er nicht hierherziehen will,sondern erst mit Eintritt in die Rente hierher will und solang keinen Mieter mit zugehörigem "Ärger"haben möchte.
Habe ich nun das Recht,die Miete zu mindern oder einzubehalten,da nun ja wieder hohe Kosten auf mich zukommen?
Was kann ich machen und welche Rechte habe ich?
Anbei der Wortlaut der Kündigung:
"Eigenbedarfskündigung:
Sehr geehrte Frau Sch.,
ich habe vor kurzen die Wohnung in der sie wohnen gekauft und möchte diese nach einer Renovierung selbst beziehen und mache von einer Eigenbedarfskündigung hiermit Gebrauch.
Ich bitte sie sich nach einer anderen Wohnung um zu sehen,ich gehe davon aus,dass die Wohnungssuche etwas Zeit in Anspruch nimmtdie ich ihnen auch einräumen möchte.
Allerdings sollte die Wohnung bis zum 1.4.12 Besenrein leer sein,weil ich meine Wohnung zu diesem Termin ebenfalls verlassen haben muß.
Ich hoffe auf ihr Verständnis.
..."