Kündigung der Wohnung eines "Unbekannten"...

  • Hallo Boardies...

    meine Vermieterin hat mir beim Abschluß des Mietvertrages ab 1.August 2011 verschwiegen,das sie beabsichtigt,die Wohnung zu verkaufen.
    Nun habe ich vom (scheinbarem)Käufer meiner Wohnung am 31.12.11 die Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten.
    Dieser Käufer ist wohl der Besitzer der restlichen Wohnungen in diesem Haus und bewohnt zu manchen Wochenenden eine selbst.
    Meine Vermieterin war/ist Eigentümerin meiner Wohnung.
    Ein neuer Mietvertrag wurde nicht abgeschlossen und ein Beweis über den Verkauf der Wohnung wurde mir auch nicht vorgelegt.
    Mittlerweile wurde mir von einer Nachbarin (gerüchtehalber) gesagt,das er nicht hierherziehen will,sondern erst mit Eintritt in die Rente hierher will und solang keinen Mieter mit zugehörigem "Ärger"haben möchte.
    Habe ich nun das Recht,die Miete zu mindern oder einzubehalten,da nun ja wieder hohe Kosten auf mich zukommen?

    Was kann ich machen und welche Rechte habe ich?

    Anbei der Wortlaut der Kündigung:

    "Eigenbedarfskündigung:
    Sehr geehrte Frau Sch.,
    ich habe vor kurzen die Wohnung in der sie wohnen gekauft und möchte diese nach einer Renovierung selbst beziehen und mache von einer Eigenbedarfskündigung hiermit Gebrauch.
    Ich bitte sie sich nach einer anderen Wohnung um zu sehen,ich gehe davon aus,dass die Wohnungssuche etwas Zeit in Anspruch nimmtdie ich ihnen auch einräumen möchte.
    Allerdings sollte die Wohnung bis zum 1.4.12 Besenrein leer sein,weil ich meine Wohnung zu diesem Termin ebenfalls verlassen haben muß.
    Ich hoffe auf ihr Verständnis.

    ..."

  • vielen Dank!

    Also wenn ich das richtig verstehe,ist die Kündigung in meinem Fall sicherlich nicht rechtskräftig.
    Nur wie verhalte ich mich jetzt,muß ich trotzdem raus,oder kann ich mir die Zeit nehmen,in Ruhe etwas anderes zusuchen,denn bleiben möchte ich sicher nicht mehr...

  • sorry,hatte gedacht,das jemand schonmal Erfahrung in der Richtung hatte und mir Erfahrungswerte mitteilen kann.
    Die Schwarzkuttenträger kann ich mir aber leider nicht leisten...
    kommt nicht wieder vor.

  • Hallo Karina Sch,
    ein paar Erfahrungswerte und Tipps.
    Der neue Vermieter tritt in das bestehende Mietverhaeltnis ein. Somit kein neuer Mietvertrag notwendig.
    Voraussetzung fuer beide Kuendigungen ist unter anderen Eigenbedarf.
    Hier muss der Vermieter ( neuer Eigentuemer erst ab Eintrag ins Grundbuch ) fuer wem Eigenbedarf geltendgemacht wird. Fuer den Eigenbedarf muessen vernueftige und nachvollziehbare ( nicht missbraeuchliche oder willkuerliche ) Gruende sprechen. Das bedeutet, der Vermieter muss die Wohnung auch wirklich in Anspruch nehmen bzw. gebrauchen. Und nicht nur gelegentlich.
    Der Vermieter hat, wenn er im Besitz mehrerer Wohnungen in der gleichen Wohnanlage eine freiwerdende Wohnung anzubieten ( Anbietspflicht )

    Wenn Sie nach den Auszug aus der Wohnung, nachweisen koennen, dass es sich um eine "getaeuschte" Eigenbedarf Kuendigung handelt, dann besteht das Recht auf Schadensersatz ( Umzugskosten, Maklerkosten, Differenzbetrag bei event. hoeheren Miete )

    Miete einzubehalten, dafuer gibt es keinen Grund. Gefahr hier dann auf eine berechtigte Kuendigung durch den Vermieter. Kosten die auf Ihnen zukommen koennen siehe unten.

    In der Regel meldet sich der neue Vermieter bei Ihnen wegen event. neuer Bankverbindung und Ansprechpartner. Liegt alles nicht vor, ist hier Vorsichtigkeit angebracht.

    Tipp: Ihrer Darstellung nach, kann sich eine Rechtsberatung lohnen.( Anwaltkosten Hilfe beim Gericht nachfragen !!! ) Oder gegen einen event. einmaligen Geldbetrag beim Mieterschutzbund nachfragen wie sich diese Konstellation rechtlich verhaelt. Somit bekommen Sie Rechtsicherheit in Bezug auf die weitere Vorgehensweise.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    7 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (3. Januar 2012 um 19:44)

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