muss ich ein neuen herd bezahlen??

  • nabend,

    meine frage ? ich bin ausgezogen aus der mietwohnung und wurde ein übergabeprotokoll gemacht. nach knapp einen halben jahr fragte ich nach wo die kaution bliebe und der vermieter sagte ich habe den herd verschmutzen lassen und ist nicht mehr brauchbar. desn wegen soll ich jetzt 400 euro zahlen für ein neuen herd obwohl der alte schon 13 jahre alt war hat der vermieter recht? und soll ich den herd bezahlen ?

  • Dann müßte auch im Protokoll was vom verschmutzten Herd stehen. Da es sich dabei um keinen verdeckten Mangel handeln kann, hätte das dokumentiert sein müssen. Andernfalls braucchen Sie das nicht zahlen.

  • mvc:

    "datum protokoll: 28.01.2011"
    Also auch Rückgabe der Mietsache an den VM.
    Der VM konnte versteckte(!) nicht sogleich erkennbare Mängel bis zum 27.07.11 reklamieren.

    "schreiben und fotos bekommen vom vermieter 29.12.11"
    Das ist aber schööön. Wen interessiert's noch? Niemanden.:D

  • hi,
    kann mir einer eine vorlage schreiben wie ich den vermieter eine frist setzen kann wegen der kaution die ich noch von ihm zurück bekomme. siehe meine letzten beiträge.
    VIELEN VIELEN DANK

  • mvc:

    "datum protokoll: 28.01.2011"
    Falls der Betriebskostenabrechnungszeitraum - wie meistens der Fall - das Kalenderjahr war, erfolgte die Beendigung des Mietverhältnisses im Abrechnungszeitraum 01.01.-31.12.2011.
    Der VM hat dann noch ein Jahr Zeit, Dir die Abrechnung vorzulegen.
    Es könnte also noch eine Nachzahlung von Dir fällig werden, die er von der Kaution zzgl. Zinsen abziehen darf.
    Er darf aber nicht die volle Kaution zurückbehalten, wenn absehbar ist, dass die von Dir zu leistende Nachzahlung nur verhältnismässig gering sein wird. Das auszuloten ist in der Tat schwierig.

  • hi,
    kann mir einer eine vorlage schreiben wie ich den vermieter eine frist setzen kann wegen der kaution die ich noch von ihm zurück bekomme.

    Leider nein, das wäre eine unerlaubte Rechtsberatung.

  • kann mir einer eine vorlage schreiben wie ich den vermieter eine frist setzen kann wegen der kaution die ich noch von ihm zurück bekomme.


    Nicht zurück bekomme, sondern noch zurückzubekommen hast. Ich würde es sinngemäss mit Fristangabe so schreiben.

  • kann ich das so schreiben? oder fehlt da noch was ?


    nachdem wir Ihr schreiben am 30.12.2011 erhalten haben, sahen wir uns das Übergabeprotokoll das beidseitig also von Ihnen und uns unterschrieben ist noch einmal an und stellten fest das da keine Mängel am Herd aufgeführt ist und ein Herd kein versteckter Mängel ist sein kann, da er sich auch am Tag der Übergabe auch angeschaut worden ist. Sie konnten versteckte nicht sogleich erkennbare Mängel bis zum 27.07.11 reklamieren.
    Aus diesem Grund werden wir Ihre Forderung nicht nachkommen und nicht bezahlen.

    Daher bitte ich Sie unsere Kaution frei zugeben.

    Wir erbitten um Rückantwort.


    Für weitere Fragen stehen wir gerne zu Verfügung.

  • kann ich das so schreiben? oder fehlt da noch was ?

    nachdem wir Ihr schreiben am 30.12.2011 erhalten haben, sahen wir uns das Übergabeprotokoll das beidseitig also von Ihnen und uns unterschrieben ist noch einmal an und stellten fest das da keine Mängel am Herd aufgeführt ist und ein Herd kein versteckter Mängel ist sein kann, da er sich auch am Tag der Übergabe auch angeschaut worden ist. Sie konnten versteckte nicht sogleich erkennbare Mängel bis zum 27.07.11 reklamieren.
    Aus diesem Grund werden wir Ihrer Forderung nicht nachkommen und nicht bezahlen.
    Daher bitte ich Sie unsere Kaution frei zugeben.
    Wir erbitten um Rückantwort.
    Für weitere Fragen stehen wir gerne zu Verfügung.

    Ich würde hier auf jeden Fall noch eine Zahlungsfrist von 14 Tagen angeben.

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