Nebenkostenabrechnung

  • Hallo zusammen!

    Hab heute meine Nebenkostenabrechnung bekommen.
    Anscheinend möchte mein Vermieter die Grundabgaben (Grundsteuer) in Höhe von ca 300 € nachgezahlt haben. Jedoch ist mir eine solche Abmachung im Mietvertrag nicht bewusst.

    Kann mir jemand von Euch sagen ob dies gemäß meines Mietvertrages (siehe Anhang) rechtens ist?

    Viele Grüße und frohe Weihnachten,
    HerrM

  • Ja, das geht in Ordnung, weil im Mietvertrag auf § 2 der Betriebskostenverordnung Bezug genommen wird.

    Und die Grundsteuer gehört zu den umlagefähigen Kosten. Aber was heißt Nachzahlung, für welchen Zeitraum?

  • Hab heute (frohe Weihnachten) die Abrechnung für 01.01.2009 - 31.12.2009 und 01.01.2010 - 31.12.2010 bekommen wobei er für jedes Jahr ca 300 für die Grundsteuer verlangt.
    2009 sollte ja nicht mehr angerechnet werden dürfen...

    Viele Grüße,
    HerrM

  • Hab heute (frohe Weihnachten) die Abrechnung für 01.01.2009 - 31.12.2009 und 01.01.2010 - 31.12.2010 bekommen wobei er für jedes Jahr ca 300 für die Grundsteuer verlangt.
    2009 sollte ja nicht mehr angerechnet werden dürfen...


    Richtig, für 2009 ist nicht mehr nachforderbar.
    Interessant, dass im MV für den "Garagenstellplatz" (was ist das?) 35€ Betriebskosten mtl. gefordert sind...
    Du solltest mal die Betriebskostenabrechnung hier einstellen.:)

  • Beim "Garagenstellplatz handelt es sich um den Platz in der Tiefgarage.


    OK, und beim TG-Stellplatz kommen mir schon einige Gedanken. Darüber später mehr.
    Jetzt bräuchte ich nur noch die Techem-Abrechnung und die Abrechnung über die 300/600er Nachforderung.

  • Achso, da hab ich nichts offizielles bekommen...
    Nur einen handschriftlichen Zettel (PC defekt) in der Art:

    Jahresnebenkosten + Heizung 1486,70
    + Grundabgaben (70,84 x 4) 283,20
    = Summe 1769,90
    Vorrauszahlung (120 x 12) 1440,00
    = Nachzahlung 329,90

    Dh Nebenkosten Nachzahlung ca 46,70 + 283,20 Grundabgaben.
    Und das Ganze für 2009 und 2010...

  • Achso, da hab ich nichts offizielles bekommen...
    Nur einen handschriftlichen Zettel (PC defekt) in der Art:

    Jahresnebenkosten + Heizung 1486,70
    + Grundabgaben (70,84 x 4) 283,20
    = Summe 1769,90
    Vorrauszahlung (120 x 12) 1440,00
    = Nachzahlung 329,90

    Dh Nebenkosten Nachzahlung ca 46,70 + 283,20 Grundabgaben.
    Und das Ganze für 2009 und 2010...


    Ist nicht rechtsgültig, sowas nach Gutsherrenart.
    Erforderlich sind die Angaben so, wie sie auf der BK-Abrechnung auch stehen, also sechs Spalten.
    Bei der Techem-Abrechnung interessierte mich, ob sie vorschriftsmässig eine 30/70er Aufteilung hat: Ist OK.
    Bei der BK-Abrechnung bin ich mir nach wie vor nicht sicher, ob die BK nach § 2 BKVO überhaupt rechtswirksam als auf den Mieter umlegbar vereinbart wurden... (Auch, wenn Herr Mainschwimmer es so meint, aber, den Text genau gelesen, meine ich, gibt er das nicht her.)
    Vielleicht gibt es hier oder beim Mieterverein oder bei einem spezialisierten RA noch andere Meinungen...?

  • Genau der Meinung bin ich eigentlich auch, beim Einzug wurden haben wir die Miete mit 120 € Nebenkosten (die ja auch genau reichen) pro Monat vereinbart (Mietvertrag) und dann hör ich ca 3 Jahre nichts bis heute wo ich eigentlich nur die Grundsteuer nachzahlen muss, die ja eigentlich schon bei meinem Einzug bekannt sein hätte müssen.

    Die Umlegung der Grundsteuer hätte dann ja im Mietvertrag im Feld unter den 120 € stehen müssen.

    Viele Grüße,
    HerrM

  • Zitat

    Die Umlegung der Grundsteuer hätte dann ja im Mietvertrag im Feld unter den 120 € stehen müssen.

    Nein, muß nicht.

    Dieser Punkt 2. bezieht sich lediglich auf die monatlichen Vorauszahlungen. Auf diese Vorauszahlungen kann aber ganz oder teilweise verzichtet werden. Das ist nicht bindend vorgeschrieben. Dadurch wird aber die Nachzahlung in der Jahresabrechung in der Regel höher. Von einer Befreiung der Grundsteuer kann dabei keine Rede sein.
    Eine Nachzahlung für die Jahre vor 2010 ist deshalb ausgeschlossen.
    Wenn der Vermieter, aus welchen Gründen auch immer, Ihnen die Grundsteuer bisher geschenkt hat, können Sie daraus kein Gewohnheitsrecht ableiten.

  • Ok und da im Vertragsvordruck § 2 der Betriebskostenverordnung erwähnt wird kann alles einfach abgerechnet werden ohne, dass es einzeln erwähnt wird.
    Die 35 € monatlich für die Tiefgarage dürfen dann aber auch nur für die TG-Kosten verwendet werden oder ist das anders zu verstehen?

  • Zitat

    ob die BK nach § 2 BKVO überhaupt rechtswirksam als auf den Mieter umlegbar vereinbart wurden... (Auch, wenn Herr Mainschwimmer es so meint,

    Das reicht völlig aus und ist auch gesetzeskonform. Anstatt alle möglichen Kostenarten aufzuzählen, ist der Hinweis auf den besagten Paragraphen der Betriebskostenverordnung ausreichend. Dadurch ist man als Vermieter immer auf der sicheren Seite, wenn neue umlagefähige Kosten dazu kommen.

    Und das Fehlen der Grundsteuer auf der Abrechnung ist leicht zu erklären, wenn dies eine Eigentumswohnung ist. Wie hoch nämlich diese Steuer ausfällt ist der Hausverwaltung unbekannt, denn die bezahlt der Eigentümer direkt. Es ist also sein Pech, wenn er versäumt hat, diese Steuer an seinen MIeter weiter zu geben.

  • Zitat

    Die 35 € monatlich für die Tiefgarage dürfen dann aber auch nur für die TG-Kosten verwendet werden oder ist das anders zu verstehen?

    Der Stellplatz kostet 35,- Euro Miete pro Monat. Was ist denn daran nicht zu verstehen?

  • Der Stellplatz kostet 35,- Euro Miete pro Monat. Was ist denn daran nicht zu verstehen?

    Komm da nur darauf, da es bei den Betriebskosten steht und diese noch ein zweites mal abgerechnet werden.

  • Zitat

    Komm da nur darauf, da es bei den Betriebskosten steht und diese noch ein zweites mal abgerechnet werden.

    Quatsch! Da ist eine freie Zeile und dort steht wie teuer die Miete des Tiefgaragenplatzes pro Monat ist.

    Und warum werden die Betriebskosten ein zweites Mal abgerechnet? Du bezahlst jeden Monat 120,- Euro voraus und einmal im Jahr werden diese Vorauszahlungen (1.440,- Euro) mit den tatsächlichen Verbräuchen abgerechnet.

    Was ist daran jetzt noch nicht verstanden?

  • OK, sei es drum, dass für den Stellplatz eben 35€ mtl. zu zahlen sind.

    Ich kann ansonsten nirgendwo lesen, dass ÜBERHAUPT NK gem. BKVO zu zahlen sind (abgesehen von HeizK). Ein Betrag ist ja (un)geschickterweise auch nicht eingetragen.

    Apropos Techem-Abrechnung: Die 5,64€ Kaltwasser(zähler)kosten haben eigentlich in der HKAbr. nichts zu suchen; Techem will die Mietgebühren hier nur irgendwo unterbringen, um bloss nicht auf ihnen sitzen zu bleiben, die Ärmsten....:rolleyes:

  • Zitat

    Ein Betrag ist ja (un)geschickterweise auch nicht eingetragen.

    Ja, richtig. Aber es ist doch Jacke wie Hose, ob da jetzt 120,- Euro oder 60,- für Heizung und 60,- für die anderen Kosten stehen. Vieleicht wäre es verständlicher gewesen, wenn der VM bei den beiden Kostengruppen eine Klammer gemacht hätte.

    Und da die Kosten der Kaltwasserzähler umlegbar sind, spielt es keine Rolle, wo die auftauchen. Eine umsichtige Hausverwaltung wird die ganze Zählergeschichte an techem oder Co. deligieren und versäumt dadurch keine Termine. So habe ich es in meiner aktiven Zeit jedenfalls gehalten.

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