Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Eltern bewohnen seit 1959 eine Mietwohnung einer Wohnungsgesellschaft.
2005 wurde diese Wohnung als Eigentumswohnung an eine Privatperson verkauft, meine Mutter wohnt weiterhin dort (mein Vater ist vor 2 Jahren verstorben). Jetzt wird meine Mutter, Jahrgang 1932, nächstes Jahr zu mir ziehen.Sie hat eine kleine Rente und die Miete ist entsprechend zu hoch sowie das Sauberhalten der Wohnung wird immer schwieriger für sie.
Die Wohnung wurde vor 1 Woche gekündigt. Jetzt erhielt sie einen Brief der Vermieter.
Jetzt soll meine Mutter die Wohnung instandsetzen, und zwar soll die in div. Räumen den Fliesenboden herausnehmen, die Türen und Türwangen (nachträglich durch Portas verschönerte Türen und Türwangen)entfernen sowie Laminat, Teppichböden entfernen und alle Tapeten auch, da sie mehr als 3 x gestrichen wurden.
Ist das rechtens? Als die Wohnung von den jetzigen Eigentürmern gekauft wurde, war dies alles schon so vorhanden, also wurde die Wohnung wie gesehen von ihnen gekauft.
Ich muss dazu sagen, dass meine Eltern eine sehr gepflegte Wohnung haben und die jetzigen Eigentümer sich vorher schon einige Wohnungen in der Siedlung angeschaut haben.
Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar
Mit freundlichen Grüßen
onlyawoman
Schönheitsreparaturen
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onlyawoman -
25. Dezember 2011 um 17:01 -
Erledigt
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Da die neuen Eigentümer der Wohnung den seit 1959 bestehenden Mietvertrag übernommen haben, gelten die damals vereinbarten Paragraphen noch heute.
Schauen Sie als erstes, was zu den Schönheitsreparaturen nachzulesen ist. Am besten den kompletten Text Wort für Wort hier einstellen, dann kann man sehen, was davon zu halten ist.
Bei den Einbauten (Fliesen, Laminat, Portas-Verschönerungen) hängt es davon ab, ob dies vom zuständigen Vermieter erlaubt (schriftlich) wurde. Wenn nicht, dann besteht eine sogenannte Rückbaupflicht: Mietrecht: Die Rückbaupflicht des Mieters, Ausnahmen
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vielen Dank schon mal für die Antwort, ich hoffe, ich finde den Mietvertrag meiner Eltern noch. Falls ich was finde, stelle ich es hier ein.
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.. eine Frage hätte ich noch.
Da meine Mutter nicht über die finanziellen Mittel verfügen würde, dies alles wieder in stand zu setzen also "rückzubauen" wären wir Kinder dann dafür verantwortlich? -
.. eine Frage hätte ich noch.
Da meine Mutter nicht über die finanziellen Mittel verfügen würde, dies alles wieder in stand zu setzen also "rückzubauen" wären wir Kinder dann dafür verantwortlich?
Die Erben... ja. -
Danke für die Antwort Berny.
Ganz hab ich das jetzt allerdings nicht verstanden. Meine Mutter lebt zum Glück ja noch, wir wären zwar beim Ableben meiner lieben Mutter die Erben könnten das aber ablehnen. Deshalb hab ich das hier nicht recht verstanden, kann man sein Erbe zu Lebzeiten des zu Beerbenden schon ablehnen? Vielleicht kann mir dies jemand im Zusammenhang mit den Schönheitsreparaturen beantworten. Vielen Dank vorab. -
kann man sein Erbe zu Lebzeiten des zu Beerbenden schon ablehnen?
Tut mir leid; das ist Erbrecht, kein Mietrecht.
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