Beiträge von onlyawoman

    Danke für die Antwort Berny.
    Ganz hab ich das jetzt allerdings nicht verstanden. Meine Mutter lebt zum Glück ja noch, wir wären zwar beim Ableben meiner lieben Mutter die Erben könnten das aber ablehnen. Deshalb hab ich das hier nicht recht verstanden, kann man sein Erbe zu Lebzeiten des zu Beerbenden schon ablehnen? Vielleicht kann mir dies jemand im Zusammenhang mit den Schönheitsreparaturen beantworten. Vielen Dank vorab.

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    meine Eltern bewohnen seit 1959 eine Mietwohnung einer Wohnungsgesellschaft.
    2005 wurde diese Wohnung als Eigentumswohnung an eine Privatperson verkauft, meine Mutter wohnt weiterhin dort (mein Vater ist vor 2 Jahren verstorben). Jetzt wird meine Mutter, Jahrgang 1932, nächstes Jahr zu mir ziehen.Sie hat eine kleine Rente und die Miete ist entsprechend zu hoch sowie das Sauberhalten der Wohnung wird immer schwieriger für sie.
    Die Wohnung wurde vor 1 Woche gekündigt. Jetzt erhielt sie einen Brief der Vermieter.
    Jetzt soll meine Mutter die Wohnung instandsetzen, und zwar soll die in div. Räumen den Fliesenboden herausnehmen, die Türen und Türwangen (nachträglich durch Portas verschönerte Türen und Türwangen)entfernen sowie Laminat, Teppichböden entfernen und alle Tapeten auch, da sie mehr als 3 x gestrichen wurden.
    Ist das rechtens? Als die Wohnung von den jetzigen Eigentürmern gekauft wurde, war dies alles schon so vorhanden, also wurde die Wohnung wie gesehen von ihnen gekauft.
    Ich muss dazu sagen, dass meine Eltern eine sehr gepflegte Wohnung haben und die jetzigen Eigentümer sich vorher schon einige Wohnungen in der Siedlung angeschaut haben.
    Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar
    Mit freundlichen Grüßen
    onlyawoman

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