Fristlose Kündigung wegen mietwidrigem Verhalten

  • Hallo zusammen,

    ich stehe vor einem großen Problem. Ein entfernter Verwandter (71) den wir recht selten sehen hat ein gewaltiges Problem, wie wir gestern von seiner Bekannten erfahren haben, die sich seit 3 Monanten um ihn kümmert.

    Er hat am 6.12. von seinem Vermieter die fristlose Kündigung zum 23.12. und hilfesweise die ordentliche Kündigung zum Sep. 2012 bekommen.

    Als Begründung wird angeführt dass er sich der Mietsache gegenüber schädlich benimmt und trotz Abmahnung nichts dran geändert hat. Die Wohnung war so sehr vermüllt und verdreckt, dass sich die Nachbarn wegen des Gestanks beschwert haben und der Verwalter die Wohnung besichtigt hat und ihm die Abmahung im Sep. gab bis mitte Oktober das zu ändern.
    Im November haben der Sozialdienst und das Sozialamt - von der Bekannten alarmiert - die Wohnung komplett räumen lassen und allen Müll entfernt, andere Möbel besorgt und Hilfen zur Pflege und einen Schwerbehindertenausweis beantragt, weil er seinen einen Arm wenig bewegen kann und nicht mehr gut gehen kann - die Anträge dauern aber noch.
    Auch wurde beantragt einen Betreuer zu bekommen, damit er weiter unterstützt wird, da er das alles nicht mehr überblickt und auf Grund von Alkohol schon sehr vergesslich ist, da er nach dem Tod seiner Frau vor 4 Jahren seinen Lebensmut verloren hat und viel getrunken hat und ihm ansich alles egal ist, so dass es wohl dieses Jahr immer schlimmer wurde.

    Aber jetzt wird es ansich besser und das wurde dem Vermieter auch von der Bekannten mitgeteilt, aber trotzdem will der Vermieter ihn nicht mehr in der Wohnung haben - egal was er macht und obwohl er die Miete immer pünktlich zahlt - und hat am 6.12. die fristlose Kündigung geschickt.
    Ich denke nicht, dass er vorsätzlich die Wohnung und sich hat so verwahrlosen lassen, er ist einfach krank und kann nichts dafür und wenn ihm seine Bekannte und das Sozialamt Hilfe anbieten nimmt er die auch gern an, nur von selbst hat er keinen Antrieb danach zu fragen...


    Meine Frage an Euch ist, was passiert da er ja nicht der fristlosen Kündigung gefolgt ist und immer noch da wohnt und auch weiter da wohnen bleiben will, da er schon über 12 Jahre dort wohnt und hier keine bezahlbaren Wohnungen frei sind?
    Der Vermieter schreibt ausdrücklich, dass er ihn nicht mehr haben will und entweder fristlos und hilfsweise fristgerecht kündigt.


    Vielen Dank!

  • ma_ra:

    "Er hat am 6.12. von seinem Vermieter die fristlose Kündigung zum 23.12. und hilfesweise die ordentliche Kündigung zum Sep. 2012 bekommen.
    Als Begründung wird angeführt dass er sich der Mietsache gegenüber schädlich benimmt und trotz Abmahnung nichts dran geändert hat. Die Wohnung war so sehr vermüllt und verdreckt, dass sich die Nachbarn wegen des Gestanks beschwert haben und der Verwalter die Wohnung besichtigt hat und ihm die Abmahung im Sep. gab bis mitte Oktober das zu ändern."
    Vom mietrechtlichen Standpunkt her halte ich das für korrekt.

    "Im November haben der Sozialdienst und das Sozialamt - von der Bekannten alarmiert - die Wohnung komplett räumen lassen und allen Müll entfernt, andere Möbel besorgt und Hilfen zur Pflege und einen Schwerbehindertenausweis beantragt, weil er seinen einen Arm wenig bewegen kann und nicht mehr gut gehen kann - die Anträge dauern aber noch.
    Auch wurde beantragt einen Betreuer zu bekommen, ..."
    Dann würde ich doch erstmal abwarten, wie es weiter geht.
    Der Fristlosen würde ich widersprechen und auf den beantragten Betreuer verweisen.

    "Aber jetzt wird es ansich besser und das wurde dem Vermieter auch von der Bekannten mitgeteilt, ..."
    Bitte schriftlich.

    "Meine Frage an Euch ist, was passiert da er ja nicht der fristlosen Kündigung gefolgt ist und immer noch da wohnt und auch weiter da wohnen bleiben will, da er schon über 12 Jahre dort wohnt und hier keine bezahlbaren Wohnungen frei sind?
    Der Vermieter schreibt ausdrücklich, dass er ihn nicht mehr haben will und entweder fristlos und hilfsweise fristgerecht kündigt."
    Abwarten. Falls er bis Sept. 2012 nicht ausgezogen ist, wird der VM wohl eine Räumumgsklage anstrengen. Ob das Gericht ihr stattgibt unter Erwägung aller Fakten, ist noch längst nicht klar.

  • Mietrechtlich würde ich da nichts beanstanden wollen.
    Die weitere Entwicklung ist abzuwarten; obwohl ich da ohne Hoffnung bin.
    Dieser Mann gehört in Betreutes Wohnen, da er offensichtlich nicht mehr Herr seiner Handlungen ist.
    Der Vermieter muß Verstöße gegen sein Eigentum nicht auf Dauer hinnehmen.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (24. Dezember 2011 um 17:59)

  • Hallo Berry hallo Kolinum, danke für Eure Antwort.

    Ich habe Sorge gehabt, dass jetzt schon bald die Räumungsklage kommen würde, weil er nicht gestern ausgezogen ist.
    Das Gericht müsste bald ein Gutachten machen und dann den Betreuer schicken und wenn es erst ab September spannend wird dann ist ja noch einige Zeit sich eine andere Wohnung zu suchen.

    Besteht vielleicht aber doch die Möglichkeit, wenn er sich ab Januar sagen wir mal perfekt verhält - also mit Haushaltshilfe, Pflgegedienst so dass es nicht mehr riecht und alles sauber ist - der Vermieter kein Recht mehr zur ordentlichen Kündigung hat?

    Der § 573 der die Kündigung begründet sagt, wenn der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat...
    Ich denke er ist alkoholkrank und hat daher nicht schuldhaft gehandelt, denn freiwillig lebt wohl kein Mensch so menschennunwürid und kümmert sich um nichts und sowas!

    Vielleicht ist es auch so, dass er vor Sep nicht mehr allein leben kann und die Hilfen nicht mehr aussreichen, wenn es innerhalb eines Jahres schon so sehr bergab geht.

    Einmal editiert, zuletzt von ma_ra (24. Dezember 2011 um 18:13)

  • Das Gesetz sieht keine Schuldbefreiung für Alkoholkranke vor; auch nicht zu den Weihnachtsfeiertagen. Wo würde sowas auch hinführen?
    Hier geht es um Mietrecht und nicht um Lebenshilfe.

  • Das Gesetz sieht keine Schuldbefreiung für Alkoholkranke vor;

    Was ist mit § 104 BGB - Geschäftsunfähig und § 827 BGB - Ausschluss und Minderung der Verantwortlichkeit?

    Er ist durch den Alkoholmissbrauch in der Vergangenheit dauerhaft geschädigt und am Koraskowsyndrom erkrankt, so das imho die oben genannten §§ greifen.

    Unstirttig ist, dass die Mietsache beschädigt wurde, aber der Zustand reversibel ist, so dass mit den Hilfen die er bekommen wird, die Mietsache auf Dauer in einen zufriedenstellenden Zustand gebracht wird.

  • Zitat

    Was ist mit § 104 BGB - Geschäftsunfähig und § 827 BGB - Ausschluss und Minderung der Verantwortlichkeit?

    Geschäftsunfähigkeit kann nur durch richterlichen Beschluß festgestellt werden. Dann wäre er auch nicht mehr geschäftsfähig einen Mietvertrag abzuschließen bzw. zu erfüllen.
    Lassen Sie das Thema. Mit Hilfe des Mietrechtes kommen Sie hier nicht weiter. Seelsorgerische Hinweise zu diesen Thema ergoogeln Sie unter den entsprechenden Links.

  • Geschäftsunfähigkeit kann nur durch richterlichen Beschluß festgestellt werden. Dann wäre er auch nicht mehr geschäftsfähig einen Mietvertrag abzuschließen bzw. zu erfüllen.

    Genau das ist der Punkt, wenn im Rahmen des Betreuungsverfahren dies gutachterlich festgestellt und richterlich bestätigt würde, dann wäre er Raus aus dem Problem. Auf Grund der rechtlichen Betreuung würde der Betreuer seine Geschäfte führen und ihn vertreten.

    Auch wenn Sie es etwas umständlich umschrieben haben, haben Sie dennoch geholfen, vielen Dank.

  • Viel Erfolg. Auch wenn der Betreuer dann als Mieter auftritt ändert das an der Sache an sich nichts.
    Genaueres könnte hierzu nur eine professionelle Institution sagen.
    Hier im Forum macht das keinen Sinn. Ich werde auch meine Meinung dazu nicht ändern und wenn das noch so barmherzig offeriert wird.
    Ich kann mich nur an das Mietrecht halten und das ist so wie ich schon in meinem ersten Beitrag erwähnte.
    Es ist ein Irrtum anzunehmen, hier werde Recht gesprochen oder gar ein Gefälligkeitsgutachten erstellt. Dazu ist das Forum nicht befugt und auch nicht vorgesehen.

  • Naja, aber du solltest auch immer zwei Seiten sehen. Das mit diesem Bekannten ist ein trauriger Fall. Aber auch der Wohnungseigentümer hat es nicht leicht. Oder würdest du jubeln, wenn du einen siffigen, die Wohnung vermüllenden Alki in DEINEM EIGENTUM oder als Nachbar hättest??

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