Mietsicherheit einbehalten!

  • Seit über zwei Monaten warte ich nun auf meine Mietsicherheit von meiner alten Hausverwaltung. Ich bin Ende Juli ausgezogen und mir wurde gesagt, dass solange die Nebenkosten des letzten Jahres noch nicht abgerechnet wurden, die Mietsicherheit einbehalten wird. Als Begründung hieß es, dass gegebenenfalls offne Forderungen so ausgeglichen werden könnten, und der Rest dann letztlich an mich frei gegeben wird. Ist das denn so üblich? Möchte gerne meine Mietsicherheit bald wieder haben, und bisher hat sich eben nichts getan.
    Danke für eure Antworten!

  • Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes können Vermieter nach Aufhebung des Mietverhältnisses Teile der Kaution einbehalten. Aber auch nur einen Anteil und nicht die gesamte Mietsicherheit. Diesen Anteil dürfen sie einbehalten, wenn sie mit begründeter Annahme von einer Nachforderung für angefallene Betriebskosten ausgehen.

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