Notbefüllung Gasanlage

  • Es geht um ein Objekt mit 4 Wohneinheiten. Jede Einheit hat einen eigenen Gaszähler. Das Gas kommt aus einem Gastank der hinter dem Objekt steht.
    Der Vermieter versäumt den Füllstand zu kontrollieren. Das Gas geht aus und es gibt weder Heizung noch Warmwasser.
    Der Vermieter organisiert nach 2 Tagen eine Notbefüllung. Es wird eine 20Kg Flasche in den Tank gefüllt. Die Menge reicht aus, bis der Tank wieder voll befüllt werden kann.

    Der Vermieter versucht die Kosten für die Notbefüllung über die Nebenkostenabrechnung von den Mietern einzuholen.

    1. Die Gasabrechnung enthält ja auch das "Notgas", weil es ja logischerweise durch den Zähler gelaufen ist. Demnach wäre es ein Fall von doppelter Berechnung, oder?

    2. Kann der Vermieter sein Versäumnis auf die Mieter umlegen? Es ist weder vertraglich noch mündlich vereinbart dass der Mieter auf den Füllstand schauen muss. Auch wäre es nicht möglich, weil die Anzeige sich hinter einer verschlossenen Klappe befindet.

  • Ist mir nicht ganz verständlich.
    Sie zahlen doch nur den Verbrauch, welcher durch Ihren Zähler läuft.
    Wie oft und wann der Vermieter den Gastank füllt, ist allein seine Sache.
    Warum wollen Sie doppelt zahlen ?

  • Warum wollen Sie doppelt zahlen ?

    Das ist es ja. Ich will nicht, aber der Vermieter möchte die Notbefüllung bezahlt haben.

    Ich nehme an ein Großteil der Kosten für die Notbefüllung ist für Anfahrt oder sonstiges (250€).

  • Laut Heizkostenverordnung sind die Lieferkosten umzulegen.
    Inwieweit diese Kosten, durch Versäumnis des Vermieters, unangemessen hoch sind, kann hier nicht beurteilt werden.
    Da würde ich zu anwaltlicher Auskunft raten.

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