Da mehrere nicht nachvollziehbare und nicht erläuterte Verteilerschlüssel verwendet wurden mustte die gesamte NK Abrechnung nicht bezahlt werden.
Beiträge von pkoper
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Warum wollen Sie doppelt zahlen ?
Das ist es ja. Ich will nicht, aber der Vermieter möchte die Notbefüllung bezahlt haben.
Ich nehme an ein Großteil der Kosten für die Notbefüllung ist für Anfahrt oder sonstiges (250€).
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Ich vermute, dass die Zähler dem Vermieter gehören.
Es handelt sich um einen Gastank, der Wohneinheiten versorgt. Laut Rechnungen kauft der Vermieter Gas und bezahlt den Lieferanten bei Lieferung.
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Es geht um ein Objekt mit 4 Wohneinheiten. Jede Einheit hat einen eigenen Gaszähler. Das Gas kommt aus einem Gastank der hinter dem Objekt steht.
Der Vermieter versäumt den Füllstand zu kontrollieren. Das Gas geht aus und es gibt weder Heizung noch Warmwasser.
Der Vermieter organisiert nach 2 Tagen eine Notbefüllung. Es wird eine 20Kg Flasche in den Tank gefüllt. Die Menge reicht aus, bis der Tank wieder voll befüllt werden kann.Der Vermieter versucht die Kosten für die Notbefüllung über die Nebenkostenabrechnung von den Mietern einzuholen.
1. Die Gasabrechnung enthält ja auch das "Notgas", weil es ja logischerweise durch den Zähler gelaufen ist. Demnach wäre es ein Fall von doppelter Berechnung, oder?
2. Kann der Vermieter sein Versäumnis auf die Mieter umlegen? Es ist weder vertraglich noch mündlich vereinbart dass der Mieter auf den Füllstand schauen muss. Auch wäre es nicht möglich, weil die Anzeige sich hinter einer verschlossenen Klappe befindet.
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Habe eine Frage zum Gaszähler.
Es ist ein Model der Firma Elster. Hinter der Glasscheibe befindet sich eingestanzt das Fertigungsjahr. Hier 1984.
Auf dem Gehäuse unterhalb der Glasscheibe befindet sich ein Aufkleber auf dem steht "Elster 1995".
Ich vermute, dass es sich hier um die letzte Eichung handelt.
Demnach wäre ja die Frist abgelaufen und eine verbrauchsabhängige Abrechnung nicht mehr möglich. Sehe ich das richtig?
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An der Abrechnung sind weitere Mängel. Ich schaue derzeit in alle Richtungen. Es werden zB. noch Schadenseratz Ansprüche mitberechnet sowie andere aus der Luft gegriffene Kosten.
Dass ich meinen Anteil bezahlen muss, steht ausser Frage... -
Obwohl auf der ersten Abrechnung "Mietzeitraum" und auf der zweiten "Abrechnungszeitraum" steht?
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Hallo,
wollte fragen ob in meinem Fall eine Verjährung vorliegt.
Die Fakten:
Mietzeitraum: 15.07.09 bis 31.07.10
Die erste Nebenkostenabrechnug haben wir im April 2010 erhalten. Auf der Abrechnung steht:
Nebenkostenabrechnung 2009 - Mietzeitraum 15.07. - 31.12.2009Die zweite Nebenkostenabrechnung haben wir gestern bekommen.
Auf der Abrechnung steht:
Nebenkostenabrechnung 2010
Abrechnungszeitraum: 1.1.2010 - 31.07.2010Die 12 monatige Frist ist mir bekannt. Jetzt steht in der Abrechnung jedoch eindeutig "Abrechnungszeitraum: 1.1.2010 - 31.07.2010". Demnach ist mir die Abrechnung nicht innerhalb von 12 Monaten zugestellt worden.
Sehe ich das richtig?
Danke
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