Mietgesellschaft verbietet anderen Kabelanschluss

  • Hallo Ihr lieben ich frage hier im aufrag meines vaters.

    Folgende situation:

    Vater und Mutter ziehen in eine neue wohnung, im Mietvertrag steht dass sie nur den Vorhandenen Kabelanschluss der Firma Gelsennet nutzen dürfen und zu keinen anderen Anbieter wechseln dürfen. (Ich gehe davon aus dass die wohnungsgesellschaft einen Mehrnutzervertrag mit der Firma Gelsennet geschlossen hat) Obwohl von der Firma Unity Media dort auch einer verfügbar währe. Meine Frage ist jetzt ob die Wohnunggesellschaft dies den Mietern verbieten und vorschreiben kann. Kann mein Vater da etwas gegen machen? Den Mietvertrag hat er schon leider unterschrieben. Über eure Hilfe währ ich sehr dankbar.

  • Ich gehe mal davon aus, dass das vorhandene Kabel von Gelsennet gelegt wurde. Von daher dürfte es wohl nicht möglich sein, einen anderen Anbieter zu wählen. Anders als bei Strom und Gas, ist der Anbieter des Kabelfernsehens nicht frei wählbar.

  • marapale:
    "im Mietvertrag steht dass sie nur den Vorhandenen Kabelanschluss der Firma Gelsennet nutzen dürfen und zu keinen anderen Anbieter wechseln dürfen."
    Eine klare und gültige freiwillige Vereinbarung.

    "ob die Wohnunggesellschaft dies den Mietern verbieten und vorschreiben kann."
    Diese Frage stellt sich also garnicht mehr.

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