Künigungsfrist

  • Hallo!
    Kurze Frage: Ich werde in den nächsten 3 Wochen den Kaufvertrag für mein EFH unterschreiben. Ich wohne momentan in einer Wohnung zur Miete, und habe auch 3 Monate Kündigungsfrist lt. Mietvertrag. Natürlich kündige ich diesen nicht, solange ich den Kauf nicht in der Tasche habe.
    Bin ich in jedem Fall verpflichtet, die 3 Monate einzuhalten und vollständig zu bezahlen?
    Und weiß evtl. jemand, ob es dann beim Hauskauf eine Möglichkeit gibt, die 1. Rate an die Bank soweit hinauszuzögern, bis die 3 Monate um sind?? Hab mich zwar schon bei meiner Bank befragt, aber mein Berater meinte, das wäre Verhandlungssache. Wollte mir hier mal noch Meinungen einholen.
    Weil hier Miete und da Darlehen abbezahlen geht nur sehr schwer, und muss ja nicht sein.
    Für Antworten und Tips schon mal lieben Dank!!

    Süße Grüße, *Semmel*

  • Guten Tag!

    Ich kann ohne Recherchen nur bedingt dazu etwas sagen...

    Also, um die 3 Monate kommt man nur herum, wenn einen der Vermieter mag und
    eine Nachvermietung in Aussicht hat...

    Was die Verhandlung mit der bank angeht, gibt es sicher Spielräume, aber das ist so individuell, dass eigentlich jeder nur von sich und anderen erzählen kann und das muss keinesfalls auf einen weiteren Fall zutreffen.

    Wenn da Haus an sich bezugsfertig ist, dürfte es kein sonderliches Risiko darstellen, dann pünktlich zu kündigen. Ist dem aus irgendwelchen Gründen nicht so, darf davon ausgegangen werden, dass eherdie Termine NICHT eingehalten werden. Dann müsste zunächst gesichertsein, dass solche Pannen zu Lasten des Verkäufers gehen, was bei gewerblichen Anbietern eher selten anzutreffen ist und bei privaten mit Maklern oder Notaren muss man erst recht schauen, dass keine Ausschlüsse "versteckt" worden sind.

    Sie sollten also auf jeden Fall das gesamte Vertragswerk noch einmal überprüfen oder prüfen lassen oder warum sind Sie heute mit dieser Frage hier aufgetreten?

    Sind Sie nicht abgesichert, gibt das Gesetz im Mietrecht zwar einen Nutzungsspielraum, aber ja nach Lage der Dinge kann das zu sehr unangenehmen Auseinandersetzungen führen, die nicht lustig sind, wenn man gerade einen Einzug ins neue Haus vor sich hat.

    Also bitte vorsichtig nach ALLEN Seiten absichern und lieber zweimal gucken, was unterschrieben worden ist oder unterschrieben werden soll.

    Viel Glück dann...

    E. A.

  • Ok, dann werd ich mich mal beim Notar beraten lassen. Hab da einen recht guten sogar in meinem Bekanntenkreis, den ruf ich gleich mal an. Wusste nur nicht, dass das ein notarielles Ding ist.
    Dankeschön!!

    LG Semmel

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