Muss man in den 3 Monaten Kündigungsfrist die NK bezahlen, auch wenn man nicht mehr in dem Haus wohnt und die Vermieter schon mit Renovierungsarbeiten dort beschäftigt sind? Oder kann man 3/12 von den Gesamt-NK abziehen?
Nebenkostenabrechnng während Kündigungsfrist
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Enibas -
27. November 2011 um 19:51 -
Erledigt
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Kaltmiete plus Nebenkosten sind in voller Höhe bis zum Ende des Mietvertrages zu zahlen. Ob Sie die Wohnung tatsächlich nutzen oder nicht spielt keine Rolle.
Wenn Sie fremde Leute darin arbeiten lassen, welche Wasse, Strom und Heizung verbrauchen ist das allein Ihre ureigene Sache und hat mit dem Mietverhältnis nichts zu tun.
Als Fremder gilt in diesem Fall auch Ihr Vermieter.
Wie Sie mit dem klarkommen, kann hier nicht beantwortet werden.
Aus meiner Sicht haben Sie da einiges falsch gemacht. -
Hallo Enibas,
ich schliesse mich meinem Vorredner vollinhaltlich an. -
Zitat
Wie sie mit dem klarkommen kann hier nicht beantwortet werden
Das war auch nicht meine Frage!ZitatAus meiner Sicht haben Sie da einiges falsch gemacht.
Ich wohne -Gott sei Dank im Eigenheim- die Frage war eher allegemein gestellt. -
Hallo Enibas,
in der Regel ja. Denn der Mietvertrag incl. Betriebskosten ist ja noch gueltig. Wenn Sie aber die Wohnung freigegen haben, dann ist das event. eine individuelle Vereinbarung zwischen Ihnen und den Vermieter. Sollte der Vermieter ohne Ihre Zustimmung schon die Wohnung renovieren, dann ist das nicht in Ordnung. Hiebei bedarf es eine genaue Abwaegung zwischen Vorteil ( Vermieter renoviert event. auf eigene Kosten obwohl es vielleicht Mieters Pflicht ist usw. ) und Nachteil ( NK zahlen ).Wenn Sie aber schon vor Ende der Kuendigungszeit die Wohnung verlassen haben, dann waere event. ein Aufhebungsvertrag zu Ihren Vorteil gewesen.
Tipp: Sprechen Sie mit Ihren Vermieter darueber, so kann event. ein guter Kompromiss gefunden werden.
Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
D-D-I
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