Beiträge von Enibas

    Es gibt weder ein Übergabeprotokoll, noch wurde vor 34 Jahren eine Kaution bezahlt. Dementsprechend alt ist auch der Mietvertrag, in dem so gut wie gar nichts vereibart ist, nur die NK.

    Zitat

    Erfahrungsgemäß orientieren sich Anwälte bei der Formulierung solcher Schreiben an den Wünschen des Auftraggebers und weniger an bestehendem Recht. :) Nach dem Motto versuchen kann mans ja mal


    ja, das habe ich mir dann auch gedacht. Mieterverein hat schon auf RA-Schreiben geantwortet.

    Meine Mutter lebte über 34 Jahre in einem gemieteten EFH. Das Verhältnis zu den Vermeitern war immer gut. Ihr großer Fehler: Sie hat mündlich gekündigt- ich weiß , dass das rechtlich gesehen gar nicht geht, aber es ist nun mal so passiert.:( Nun nach Auszug wird meine Mutter mit diversen Geldforderungen überzogen. U.a, soll sie angeblich 2 Wasserohrbrüche verschwiegen haben.:eek: ( Wo da der Sinn stecken soll erschließt sich uns nicht ganz)und so soll sie nun den Differenzbetrag von 1300 €, den die Versicherung nicht übernommen hat, bezahlen. Das Haus und auch das Bad sind 40 Jahre alt! Andere Posten sind Neufliesung eines Kellerraumes wegen Farbflecken, Rodung des Gartens.Alles in allem soll sie über 3000 € bezahlen.
    Ist sowas überhaupt rechtlich möglich? Wie kann ein RA in einem Schreiben so etwas überhaupt verlangen. Der nächste Schritt wird wohl eine Klage des Vermieters sein!?
    Würdet Ihr so viel Geld bezahlen, obwohl Ihr nicht sicher seid, ob Ihr rechtlich dazu verpflichtet seid? Auf eine Klage ankommen lassen?
    Ich weiß echt nicht mehr, wie wir reagieren sollen?

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