Fristlos kündigen WICHTIG !!!!!

  • Hallo,

    wie verhält sich das, wenn man eine Wohnung angemietet hat, keine Kaution bezahlt hat( weil man es nicht brauchte)und nun kündigen will wegen Unzumutbarkeit. Meine Eltern wohnen seit 12 Jahren in der Wohnung. Zwischenzeitlich hat der Vermieter mehrfach gewechselt und der Mietsvertrag ist nie erneuert worden. Das bedeutet sie zahlen seit Jahren die selbe Miete. Nun wollen Sie ausziehen und das kurzfristig, weil die Mutter des neuen Vermieters eingezogen ist in die andere Wohnung und meinen Eltern das Leben sehr schwer macht. Die Vermutung liegt nahe, dass Sie selber die Wohnung nutzen wollen für Ihren anderen Sohn. Nun zu meiner Frage. Können meine Eltern das Mietsverhältnis fristlos kündigen oder müssen Sie irgendwas beachten?? Gibt es dafür nicht irgendeine Klausel ???

    Vielen Dank im voraus

  • Muss auch nicht extra im Mietvertrag nachzulesen sein. Die gesetzliche Frist für die Kündigung beträgt 3 Monate, d.h. wenn jetzt bis zum dritten Werktag des Dezember beweisbar beim Vermieter per Einwurfeinschreiben, Boten, o.ä. gekündigt wird, läuft der Mietvertrag am 29. Februar aus.

    Das mit der fristlosen Kündigung bitte ganz schnell vergessen, so läuft das nicht.

  • danke für die schnelle Antwort..ich glaube mich erinnern zu können, das je länger man in einer Wohnung wohnt, das sich die Kündigungsfrist auch verlängert..stimmt das ??

  • danke für die schnelle Antwort..ich glaube mich erinnern zu können, das je länger man in einer Wohnung wohnt, das sich die Kündigungsfrist auch verlängert..stimmt das ??

    Die Frist vom Vermieter ja, die frist vom Vermieter ist einheitlich 3 Monate.

  • Hallo vaddi,
    folgeden Voraussetzungen sollten fuer eine ausserordentlichen fristlose Kuendigung von Seiten der Mieters schon gegeben sein.
    > ... nachhaltige Stoerung des Hausfriedens durch den Vermieter ...
    > ... erhebliche Gefaehrdung der Gesundheit des Mieters ...
    = siehe Paragraf 569 BGB

    Tipp: Wenn der Vermieter unbedingt den Mieter los werden moechte, benoetigt er handfeste Gruende. Wenn der Vermieter genau diese Wohnung unbedingt benoetigt, sollte der Mieter der darin wohnt nicht unbedingt von sich aus kuendigen. Warum ? Bietet der Mieter den Vermieter eine Kuendigung an, kann er sich z.B. auch den Umzug, Renovierung etc. von Vermieter bezahlen lassen, denn der Vermieter hat dadurch einen einfacheren Weg den Mieter los zu werden.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

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