Kündigung wg Eigenbedarf, total ratlos

  • Hi,

    ich bin gerade etwas ratlos und durcheinander ich hoffe, hier wird mir geholfen und in die richtige Richtung geschoben.
    Meine Situation ist so: wurden gerade wg. Eigenbedarf gekündigt (dem vermieter steht eine Trennung hervor). Wir wohnen in dieser Wohnung gerade mal 8,5 Monate und die haben wir durch einen Makler gefunden (also hat uns schon was gekostet) und in die Wohnung haben wir auch schon was investiert. Kündigung hat der Vermieter persönlich überreicht und denselben Makler zu dem Termin gebracht - er solle uns helfen (nicht kostenlos) eine neue Bleibe zu finden. Ist vielleicht nett gemeint, aber auch irgendwie komisch.
    der VM möchte schon gerne, dass wir punkt in drei Monaten ausziehen und nicht früher - möchte das Geld nicht verlieren, ich aber habe Angst, dass wir zu diesem Zeitpunkt nichts finden werden - es war schon schwer genug diese Wohnung zu finden. Und nach dem ich so alles gelesen habe, denke ich, dass der VM schon seinerseits ziemlich abgesichert ist, wir aber nicht - das kann aber nicht wahr sein, oder?

  • "Sehr geehrte....
    leider sehe ich mich gezwungen, das mit Ihnen am.... geschlossene Mietverhältnis über die Wohnung...... ordnungsgemäß unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum nächstmöglichen Termin, also dem 29.02.2012 zu kündigen.
    Die Kündigung erfolgt wegen Eigenbedarfs genäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB.
    Ich benötige die Wohnung von 60 qm für mich selber, da sich meine persönlichen Lebensumstände grundlegend verändert haben. Der derzeit von mir genutzte Wohnraum steht mir spätestens ab dem 01.03.2012 nicht mehr zur verfügung, so dass ich zwingend auf die von mir vermietenden Räume angewiesen bin.
    Eine Alternativwohnung, die ich Ihnen anbieten könnte, habe ich leider nicht zur Verfügung.

    Belehrung:
    ich weise darauf hin, dass Sie der Kündigung gemäß § 574 BGB widersprechen können. Ein etwaiger Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Beendigung mir gegenüber schriftlich erklärt werden. Die Gründe für den Widerspruch, in welchen Sie eine nicht zu rechtfertigende Härte sehen, bitte ich mir im Einzelnen darzulegen und zu begründen.

    eine Fortsetzung des Mietverhältnisses über den Beendigungszeitpunkt hinaus widerspreche ich gemäß § 545 BGB bereits jetzt.

    ich bitte darum, die gemietete Wohnung, einschließlich der von Ihnen genutzten Räumlichkeiten, spätestens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ordnungsgemäß zu räumen.

    Ich weise Sie darauf hin, dass ich gemäß §546 a BGB berechtigt bin, im Falle einer verspäteten Rückgabe als Entschädigung die weitere Zahlungen der vereinbarten Miete verlangen können.

    MfG"

  • das ist gar keine Frage, wenn so was kommt, egal ob vorgeschoben oder nicht, warte man nichts Gutes und meine Kauktion ist mir auch lieb und teuer - ich werde auf jeden Fall eine neue Wohnung suchen.
    So wie ich es verstanden habe - wenn ich was früher finde, dann entweder muss ich zwei Wohnungen bezahlen oder auf gute Wille meines VMs hoffen und mich auf ein Aufhebungsvertrag freuen, was wenn ich nichts finde??? - wie gesagt, wir haben diese Wohnung sehr lange gesucht - fast ein Jahr.


  • ...Die Kündigung erfolgt wegen Eigenbedarfs genäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB.
    Ich benötige die Wohnung von 60 qm für mich selber, da sich meine persönlichen Lebensumstände grundlegend verändert haben. Der derzeit von mir genutzte Wohnraum steht mir spätestens ab dem 01.03.2012 nicht mehr zur verfügung,


    Wenn er die Wohnung nicht selbst beziehen sollte, macht er sich schadenersatzpflichtig und riskiert eine Strafanzeige wegen Betrugs, § 263 StGB.

  • Hallo Kislo,
    gemaess Ihrer Darstellung ist es eine schwierige Angelegenheit eine andere Wohnung zu finden.
    Ein guter Tipp, die Kuendigung von einen fachkundigen Rechtsanwalt ueberpruefen lassen. Folgende Hinweise koennen vielleicht die Kuendigung noch abwehren.

    1. Der Name / die Unterschrift muss deutlich machen, dass es sich ein Kuendigungsschreiben von Vermieter handelt. Bsp. "Ihr Vermieter" kann ungueltig sein.
    2. Die Zeile " meine Lebensumstaende grundlegend veraendert haben..." und Ihren Hinweis ( Den Vermieter steht eine Trennung ... ).
    Sind das Vermutungen oder Tatsachen ? Reicht dieser Grund aus ? War es eventuell abzusehen ? und so weiter.
    Hier kann ein Rechtsanwalt besser die Antworten erhalten bzw. geben. Denn ein Kuendigungsgrund wegen Eigenbedarf muss schon nachvollziehbar und gegebenfalls auch vorhanden sein.

    Tipp. Das Ihr Vermieter den Makler gleich mitbringt, kann eine nette Geste sein oder man kann diese Vorgehensweise auch mit Skepsis betrachten !
    Dazu kommt noch die gut verfasste Kuendigung hinzu, was meines Wissen nach schon gute Kenntnisse benoetigt um so etwas auf zusetzen.
    Wie schon erwaehnt, alles nur Tipps deren Ueberpruefungen sich event. wegen der Mietwohnungssituation schon deshalb lohnen.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    4 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (29. November 2011 um 19:32)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!