Beiträge von Kislo

    das ist gar keine Frage, wenn so was kommt, egal ob vorgeschoben oder nicht, warte man nichts Gutes und meine Kauktion ist mir auch lieb und teuer - ich werde auf jeden Fall eine neue Wohnung suchen.
    So wie ich es verstanden habe - wenn ich was früher finde, dann entweder muss ich zwei Wohnungen bezahlen oder auf gute Wille meines VMs hoffen und mich auf ein Aufhebungsvertrag freuen, was wenn ich nichts finde??? - wie gesagt, wir haben diese Wohnung sehr lange gesucht - fast ein Jahr.

    "Sehr geehrte....
    leider sehe ich mich gezwungen, das mit Ihnen am.... geschlossene Mietverhältnis über die Wohnung...... ordnungsgemäß unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist zum nächstmöglichen Termin, also dem 29.02.2012 zu kündigen.
    Die Kündigung erfolgt wegen Eigenbedarfs genäß § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB.
    Ich benötige die Wohnung von 60 qm für mich selber, da sich meine persönlichen Lebensumstände grundlegend verändert haben. Der derzeit von mir genutzte Wohnraum steht mir spätestens ab dem 01.03.2012 nicht mehr zur verfügung, so dass ich zwingend auf die von mir vermietenden Räume angewiesen bin.
    Eine Alternativwohnung, die ich Ihnen anbieten könnte, habe ich leider nicht zur Verfügung.

    Belehrung:
    ich weise darauf hin, dass Sie der Kündigung gemäß § 574 BGB widersprechen können. Ein etwaiger Widerspruch muss spätestens zwei Monate vor Beendigung mir gegenüber schriftlich erklärt werden. Die Gründe für den Widerspruch, in welchen Sie eine nicht zu rechtfertigende Härte sehen, bitte ich mir im Einzelnen darzulegen und zu begründen.

    eine Fortsetzung des Mietverhältnisses über den Beendigungszeitpunkt hinaus widerspreche ich gemäß § 545 BGB bereits jetzt.

    ich bitte darum, die gemietete Wohnung, einschließlich der von Ihnen genutzten Räumlichkeiten, spätestens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist ordnungsgemäß zu räumen.

    Ich weise Sie darauf hin, dass ich gemäß §546 a BGB berechtigt bin, im Falle einer verspäteten Rückgabe als Entschädigung die weitere Zahlungen der vereinbarten Miete verlangen können.

    MfG"

    Hi,

    ich bin gerade etwas ratlos und durcheinander ich hoffe, hier wird mir geholfen und in die richtige Richtung geschoben.
    Meine Situation ist so: wurden gerade wg. Eigenbedarf gekündigt (dem vermieter steht eine Trennung hervor). Wir wohnen in dieser Wohnung gerade mal 8,5 Monate und die haben wir durch einen Makler gefunden (also hat uns schon was gekostet) und in die Wohnung haben wir auch schon was investiert. Kündigung hat der Vermieter persönlich überreicht und denselben Makler zu dem Termin gebracht - er solle uns helfen (nicht kostenlos) eine neue Bleibe zu finden. Ist vielleicht nett gemeint, aber auch irgendwie komisch.
    der VM möchte schon gerne, dass wir punkt in drei Monaten ausziehen und nicht früher - möchte das Geld nicht verlieren, ich aber habe Angst, dass wir zu diesem Zeitpunkt nichts finden werden - es war schon schwer genug diese Wohnung zu finden. Und nach dem ich so alles gelesen habe, denke ich, dass der VM schon seinerseits ziemlich abgesichert ist, wir aber nicht - das kann aber nicht wahr sein, oder?

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