Eigentümerwechsel ohne neuen Mietvertrag

  • Hallo zusammen

    Ich habe das Forum mal nach ähnlichen Themen durchsucht und komme immer wieder auf § 566, komme mit meinem Fall aber dennoch nicht so ganz vorwärts ...

    Ich wohne in einer Eigentumswohnung zur Miete. Der Eigentümer hat vor kurzem seine Wohnung verkauft (und mich nur sehr kurzfristig darüber informiert, aber dies nur als Randnote).

    Der neue Eigentümer hat sich zwar per Post gemeldet, aber keinen neuen Mietvertrag zugestellt.

    Ich habe nun folgende Fragen:

    Geht der alte Mietvertrag mitsamt den darin vereinbarten Bedingungen und Konditionen etc. auf den neuen Eigentümer über? Bedarf es in diesem Fall keines neuen, schriftlichen Mietvertrags?

    Anschlussfrage: Ich habe bislang weder mündlich noch schriftlich zugestimmt und auch noch keine Zahlung vorgenommen oder sonst wie reagiert (Wechsel gilt erst ab 01.12.). Habe ich nun ein Mietverhältnis mit dem neuen Eigentümer?

    Falls Nein, gelten dennoch die gesetzlichen Fristen von 3 Monaten oder kann ich im o.g. Fall (da ich ja weder eine schriftliche noch mündliche Vereinbarung habe) per Monatsende kündigen?

    Würde in diesem Fall eine Mietzahlung auf das Konto des neuen Eigentümers eine stillschweigende Zustimmung darstellen und damit die gesetzlichen Fristen doch wieder greifen?

    ...

    Hintergrund ist ganz einfach: Ich möchte ohnehin ausziehen, habe auch schon etwas Neues gefunden und wenn ich aufgrund des Eigentümerwechsels und der fehlenden Mietvereinbarung auf Monatsende hin kündigen könnte, würde mir das 3 Monate Doppelbelastung ersparen.

    Vielen Dank für Eure Antworten.

    Cheers
    Micha

  • Zitat

    Geht der alte Mietvertrag mitsamt den darin vereinbarten Bedingungen und Konditionen etc. auf den neuen Eigentümer über? Bedarf es in diesem Fall keines neuen, schriftlichen Mietvertrags?

    Kauf bricht nicht Miete. Es gelten alle Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Vertrag.

    Zitat

    Anschlussfrage: Ich habe bislang weder mündlich noch schriftlich zugestimmt und auch noch keine Zahlung vorgenommen oder sonst wie reagiert (Wechsel gilt erst ab 01.12.). Habe ich nun ein Mietverhältnis mit dem neuen Eigentümer?

    Zugestimmt? Du hast kein Mitspracherecht beim Verkauf. Die Zahlung der Miete solltest du erst vornehmen, wenn du vom jetzigen Besitzer dazu aufgefordert wirst.

    Zitat

    würde mir das 3 Monate Doppelbelastung ersparen.

    Das kannste vergessen, die Frist von 3 Monaten besteht auch beim Wechsel des Eigentümers/Vermieters.

  • Als Grundsatz gilt immer noch: Kauf bricht nicht Miete.

    Das heißt der mit Ihnen gechlossene Mietvertrag hat sowohl für den Verkäufer, den Käufer und für Sie als Mieter weiterhin Bestand. Dies gilt auch in Bezug auf die Kündigungsfrist.

    Der Käufer tritt also anstelle des Verkäufers in den bestehenden Mietvertrag ein. Aus diesem Grund bedarf es auch keines neuen Mietvertrags.

  • michianso:
    "Ich möchte ohnehin ausziehen, habe auch schon etwas Neues gefunden"[/QUOTE]
    Hallo Micha,
    um zu verhindern, dass Du evtl. beim "falschen" Vermieter kündigst, würde ich die Kündigung jeweils an den alten und neuen VM gleichlautend per Einwurfeinschreiben schicken.
    Wennste jetzt, dann wäre der Termin der 29.02.2012.

  • Hallo michianso,
    zu Ihrer Randnote. Da Sie in einer ETW wohnen, besteht keine gesetzl. Pflicht Sie als Mieter ueber ein Verkauf zu informieren. Anderes gilt, wenn Sie in eine ( nicht ETW ) Mietwohung wohnen und die Wohnung in eine ETW umgewandelt wird. Dann haben Sie ein gesetzl. Vorkaufsrecht und muessen darueber schriflich informiert werden.

    Tipp: Denke Sie auch an ( falls geleistet ) an Ihre Kaution. Diese geht in der Regel mit den Verkauf auf den neuen Eigentuemer / Vermieter ueber.

    Falls Betriebskostenvorauszahlungen geleistet werden am besten genau nachschauen ob Ihr neuer Vermieter auch diese Eins zu Eins erhalten ( vom Verkaeufer ) hat.

    Wenn Sie kuendigen wollen, sollten Sie die Adresse von Ihren neuen Vermieter ( und nicht die aus den "vormaligen" Mietverhaeltnis ) in der Kuendigung erhalten sein zzgl. das von Ihn erhaltende Schreiben in Form einer Kopie.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Guten Morgen

    Vielen Dank an Alle für die Antworten!

    Dann weiss ich Bescheid:
    - der Vertrag läuft weiter bzw. geht auf den neuen Eigentümer über
    - die Kündigungsfrist (da nicht anders vereinbart) bleibt bei 3 Monaten
    - es gibt kein ausserordentliches Kündigungsrecht durch den Verkauf

    Cheers
    Micha

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