Beiträge von michianso

    Hallo zusammen

    Ich habe das Forum mal nach ähnlichen Themen durchsucht und komme immer wieder auf § 566, komme mit meinem Fall aber dennoch nicht so ganz vorwärts ...

    Ich wohne in einer Eigentumswohnung zur Miete. Der Eigentümer hat vor kurzem seine Wohnung verkauft (und mich nur sehr kurzfristig darüber informiert, aber dies nur als Randnote).

    Der neue Eigentümer hat sich zwar per Post gemeldet, aber keinen neuen Mietvertrag zugestellt.

    Ich habe nun folgende Fragen:

    Geht der alte Mietvertrag mitsamt den darin vereinbarten Bedingungen und Konditionen etc. auf den neuen Eigentümer über? Bedarf es in diesem Fall keines neuen, schriftlichen Mietvertrags?

    Anschlussfrage: Ich habe bislang weder mündlich noch schriftlich zugestimmt und auch noch keine Zahlung vorgenommen oder sonst wie reagiert (Wechsel gilt erst ab 01.12.). Habe ich nun ein Mietverhältnis mit dem neuen Eigentümer?

    Falls Nein, gelten dennoch die gesetzlichen Fristen von 3 Monaten oder kann ich im o.g. Fall (da ich ja weder eine schriftliche noch mündliche Vereinbarung habe) per Monatsende kündigen?

    Würde in diesem Fall eine Mietzahlung auf das Konto des neuen Eigentümers eine stillschweigende Zustimmung darstellen und damit die gesetzlichen Fristen doch wieder greifen?

    ...

    Hintergrund ist ganz einfach: Ich möchte ohnehin ausziehen, habe auch schon etwas Neues gefunden und wenn ich aufgrund des Eigentümerwechsels und der fehlenden Mietvereinbarung auf Monatsende hin kündigen könnte, würde mir das 3 Monate Doppelbelastung ersparen.

    Vielen Dank für Eure Antworten.

    Cheers
    Micha

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