Hausschlüssel

  • Vorne befindet sich ein Wohnobjekt mit mehreren Parteien, im Hof ein kleines Wohnhaus und hinten ein Wohnhaus mit 2 Parteien. Zugang zu allen Objekten hat man durch ein Tor.
    Mir geht es um das Hinterhaus. Das Haustürschloss und das Schloss des Tores wurden so ausgetauscht, dass alle Bewohner Zugang nun zum Hinterhaus haben, weil der Hausverwalter das gleiche Schloss einbauen ließ. Ist das rechtens?:confused:

  • Die Schlösser an Gemeinschaftstüren kann der Eigentümer immer auswechseln, sofern den Mietern keine Nachteile entstehen.
    Er muß die Bewohner nicht um Erlaubnis fragen.

  • Aber so können die Bewohner des Vorderhauses (anderes Haus) Zugang zum Hinterhaus haben. Die sind doch nicht Mieter in diesem Haus?!

    Sie haben nur die Wohnung gemietet, nicht das ganze Haus. Dann sehe die Lage anders aus.

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