Beiträge von ypsilon

    Vorne befindet sich ein Wohnobjekt mit mehreren Parteien, im Hof ein kleines Wohnhaus und hinten ein Wohnhaus mit 2 Parteien. Zugang zu allen Objekten hat man durch ein Tor.
    Mir geht es um das Hinterhaus. Das Haustürschloss und das Schloss des Tores wurden so ausgetauscht, dass alle Bewohner Zugang nun zum Hinterhaus haben, weil der Hausverwalter das gleiche Schloss einbauen ließ. Ist das rechtens?:confused:

    Es handelt sich hier um ein Altbau mit 2 Wohnparteien.
    In den Zwischenetagen gibt es 4 Abstellkammern, wo vor sehr langer Zeit Toiletten waren.
    Je 2 Abstellkammern werden von den Mietern genutzt.
    Der eine Mieter wohnt seit über 50 Jahren in dem Haus. Die andere Mieterin seit 1994. Schlüssel für diese Abstellräume wurden von der damaligen Hausverwalterin übergeben.
    Nun ließ der Hausverwalter ohne Ankündigung und Wissen die Abstellkammern der einen Mieterin ausräumen und entsorgen. Grund: die Abstellräume gehören nicht zum Mietvertrag und gehören zum Treppenhaus. Das Abstellen von Gegenständen, wie z.B. Waschpulver ist verboten, da sonst Brandgefahr herrscht. Die Eigentümerin und die ehemalige Hausverwalterin duldeten, dass die Mieterin ihre Waschmaschine dort nutzt. Ein Handwerker schloss auf Anweisung der ehemaligen Verwalterin die Waschmaschine dort an. Offensichtlich ist, dass diese Mieterin schikaniert wird, weil beim anderen Mieter die Nutzung frei überlassen ist. Ist das Räumen der Gegenstände Hausfriedensbruch? Ist das alles rechtens?

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