WG schief gegangen - wie kann ich kündigen?

  • hey,
    ich bin jetzt seit 2 monaten in einer wg mit einem arbeitskollegen.dieser hat aber seinen anteil von der miete
    (50%) in den beiden monaten nicht bezahlt,ist in der arbeit einfach nicht mehr erschienen und ich erwische ihn auch nicht mehr in der wohnung.kurz,er ist quasi verschwunden.
    ich habe jetzt meine kündigung für die wohnung an die vermieterin geschickt-fristgerecht,aber mein mitmieter muss zustimmen bzw auch kündigen,oder?das ist aber ein problem,da ich ihn weder erreiche,noch sehe,noch weiß wo er ist.
    meine vermieterin meinte jetzt,sie könne uns auch nicht kündigen.
    ich kann mir die wohnung aber nicht alleine leisten.
    wie komme ich jetzt aus dem mietvertrag raus???
    brauche ganz dringend hilfe

  • Hallo,

    habt ihr einen gemeinsamen Mietvertrag mit der Vermieterin unterschrieben oder gibt es einen Hauptmieter, der einen Untermietvertrag mit dem anderen Mitbewohner geschlossen hat?

    Gruß

    Philipp

  • Eine WG ist juristisch betrachtet eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts). Insofern ist es richtig, dass grundsätzlich beide Mieter der Kündigung zustimmen müssen. Aber: Wenn kein Konsenz hinsichtlich der Kündigung des Mietvertrags erzielt wird könntest Du ggf. vom anderen Gesellschafter (also deinem Mitbewohner) nach § 723 BGB die Zustimmung zur (bereits gegenüber dem Vermieter erklärten) Kündigung verlangen und dies notfalls auch gerichtlich durchsetzen.

    Da hier ggf. auch etliche zivilprozessuale Fragen zu beachten sind (Nichterreichbarkeit usw.) würde ich raten einen Anwalt aufzusuchen.

    Rechsprechung zu dem Thema:
    - LG Köln WM 1993, 613
    - KG Berlin WM 1992, 323
    - LG München II WM 1993, 611

    Gruß

    Philipp

  • okay...das ist natürlich zeit- und kostenintensiv,was ich durch sein "nicht-zahlen" beides nicht mehr habe.ich wüsste nicht,wie ich mir einen anwalt leisten kann bzw die wohnung noch länger alleine zahlen soll.

  • Ein Ansatz wäre Beispielsweise Hilfe über einen Mieterverein zu erhalten. Ansonsten gibt es bei geringem Einkommen unter Umständen auch die Möglichkeit Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen zu können.

    Gruß

    Philipp

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