Installationsarbeiten an der Öl-Heizung im ersten Jahr

  • Liebes Forum,

    ich habe eine Frage an Euch:

    Folgender Sachverhalt:
    Ich bin im Sommer in ein Haus eingezogen welches sehr stark renovierungsbedürftig war; wir haben das ganze Haus renoviert und dafür eine Miete erlassen bekommen (schonmal nicht so ganz der gute deal, aber naja). Jetzt vor ein paar Tage kam der Schornsteinfeger, und hat sich unsere Öl-Heizung im Keller angesehen. Der meinte die wäre völlig falsch eingestellt... und müsse von einem Installateur überarbeitet werden, da sie so nur einen Wirkungsgrad von ~20% hat (adieu liebes Öl).

    Ein Tag später Stand die Vermieterin vor meiner Frau und hat ihr eine Nummer von einem Installateur gegeben, der das ja machen könnte.

    Und jetzt kommts:

    Wir sollen das bezahlen, da es sich hier um Wartungsarbeiten und nicht um Installation handelt.

    Meine Meinung:

    Auf garkeinen Fall werde ich das bezahlen. Wir hatten die Heizung insg. mal ne Woche an. Warten schön und gut, aber doch nicht wenn wir sie garnicht genuzt haben. Renovieren schön und gut, aber das geht zu weit...

    Was meint Ihr???

    Besten Dank,

    Chris

  • Die normale Wartung der Anlage kann über die NK umgelegt werden. Zur Wartung gehören solche Dinge, wie Überprüfung und Reinigung ggf. auch der regelmäßige/routinemäßige Austausch des Ölfilters.
    Nicht zu den umlagefähigen Wartungsarbeiten gehören Instandsetzungen, selbst dann, wenn die Probleme bei den Wartungsarbeiten festgestellt werden und noch direkt behoben werden. Bei so einem Fall muss die Rechung so erstellt werden, dass klar zwischen Wartung und Reperatur unterschieden wird.

  • Vielen lieben Dank für den Tip, hab ich mir doch gedacht das an dem Braten was faul ist.

    Also ich würden dann quasi einen unabhängigen Installateur holen, der dann die Heizung wartet. Und mir ausweist, was davon potentiell instandsetzung ist. Letzteres stelle ich dann meinem Vermieter in Rechnung?!

    Kann der Installateur erkennen, wenn die Heizung z.B. seit Jahren nicht gewartet wurde... und wäre das dann evtl. eher Instandhaltung?

    Danke, für Eure Hilfe. Ich mach mich mal auf die Suche nach einem Installatuer. ;)

    Christian

  • Zitat

    Wir sollen das bezahlen, da es sich hier um Wartungsarbeiten und nicht um Installation handelt.

    Meine Meinung:

    Auf garkeinen Fall werde ich das bezahlen. Wir hatten die Heizung insg. mal ne Woche an. Warten schön und gut, aber doch nicht wenn wir sie garnicht genuzt haben. Renovieren schön und gut, aber das geht zu weit...

    Wartungskosten von Heizungsanlagen sind lt. BetrKV. umlagefähig. Dabei ist es unerheblich, wann diese entstehen und ob und wie lange die Heizung bis zur Durchführung der Wartung in Betrieb war.

    Aber auch Ihre Vermieterin irrt insoweit, dass bei der Verteilung der Kosten der Abrechnungszeitraum insgesamt und der Nutzungszeitraum der Wohnung maßgebend sind. Wenn zum Beispiel der Abrechnungszeitraum ein Kalenderjahr (01.01. - 31.12.) umfaßt, dann sind Sie als Mieter an den Kosten nur für den Zeitraum zu beteiligen, in dem Sie die Wohnung gemietet haben.

    Und wie bereits erwähnt sind Instandhaltungen und Reparaturen an Heizungsanlagen nicht umlagefähig.


  • Und wie bereits erwähnt sind Instandhaltungen und Reparaturen an Heizungsanlagen nicht umlagefähig.

    Lieben Dank für die weitere Ausführung.

    Also zusammengefasst heißt das:

    1. Ich beauftrage einen Installateur der die Heizung wartet und mir eine Rechnung ausstellt in der aufgeschlüsselt ist: a. Wartung b. ggfs. Reperatur / Installation.

    2. Teil a. der Rechnung zahle ich zu 8/12 (da wir am 01.05. eingezogen sind) selber. Die restlichen 4/12 sowie den Teil b. der Rechnung stelle ich unseren Vermietern in Rechnung.

    Stimmt das so?

    Nochmals vielen lieben Dank für die Unterstützung und die Ratschläge!

    Christian

  • Chris_Ahnungslos (Nomen est Omen):

    "Ein Tag später Stand die Vermieterin vor meiner Frau und hat ihr eine Nummer von einem Installateur gegeben, der das ja machen könnte."
    Das ist nicht als Kostenübernahme zu interpretieren.

    "1. Ich beauftrage einen Installateur der die Heizung wartet und mir eine Rechnung ausstellt in der aufgeschlüsselt ist: a. Wartung b. ggfs. Reperatur / Installation."
    Kannst Du machen nach dem Motto: Wer die Musik bestellt, der ...

    "2. Teil a. der Rechnung zahle ich zu 8/12 (da wir am 01.05. eingezogen sind) selber. Die restlichen 4/12 sowie den Teil b. der Rechnung stelle ich unseren Vermietern in Rechnung."
    Und schon reiben sich Rechtsanwälte, Gutachter, Zeugen, Richter und Gerichtskassen die Hände...

  • lol Berny, bisher fand ich alle Beiträge sehr interessant, Deiner ist aber wahrlich lustig und hat mir ein schmunzeln ins Gesicht gezaubert.

    Aber bitte, wem nützt so ein Beitrag in einer Forum wo es um "Mietrech-Hilfe" geht. :D

    Tut mir leid, aber das ist denke ich nicht der richtige Ort für Überheblichkeit oder Ironie. Es frischt die Sache auf, ok, aber solcher SPAM ist doch nicht nötig oder? Wir sind hier doch nicht im Kindergarten. ;)

    Liebe Grüße,

    Christian

  • looool Berny,

    das war wirklich nix gegen Dich persönlich! So ein Forum basiert doch nur leider auf sinnvollen Diskussionen und nicht auf "gespammten" Beiträgen. Wenn es zu viele Forum-Nutzer wie Dich gibt, macht das ein Forum schnell zu einer Witzveranstalltung und damit kaputt, was sehr schade ist. Also nichts für ungut.

    Liebe Grüße,

    Christian

    -------------------------

    Wie Dieter Nuhr gerne sagt:

    "Viele Menschen verstehen das mit der Demokratie nicht ganz richtig. Man DARF etwas sagen, MUSS aber nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten!"

    in diesem Sinne ;)

  • Was er damit sagen wollte, war eher folgendes: Wenn du den Installateur beauftragst, dann musst du ihn auch bezahlen. Und zwar KOMPLETT - egal ob er eine Wartung oder Reperatur vornimmt. Die Kosten kannst du nicht vom Vermieter zurück bekommen (außer er hätte vorher Fristen zur Mängelbeseitigung verstreichen lassen und du hättest eine Ersatzvornahme angekpndigt)
    Streng genommen darfst du sowas nicht einfach so beauftragen, weil die Heizung nicht dein Eigentum ist.

    Es muss also so herum laufen, dass der Vermieter den Installateur beauftragt und auch erstmal selbst bezahlt. Und zwar die gesamte Rechnung. Er kann dich nicht an der Zahlung der Rechnung beteiligen.

    Lediglich den Anteil für die Wartung kann der Vermieter dann bei der Nebenkostenabrechnung für das entspr. Abrechnungsjahr umlegen.

    EDIT: Falls ihr ein Einfamilienhaus gemieter habt, kann es durchaus sein, dass ihr vertraglich selbst für die Wartung verantworlich seid. Dann obliegt es natürlich dir, dafür einen Installatuer zu beauftragen und direkt zu bezahlen. Dann ist diese Punkt nicht in der NK-Abbrechnung vorgesehen. Gefundene Mängel müsst ihr dnan aber wie gehabt dem Vermieter (nachweislich) melden und die Reperatur müsste dann wieder wie oben beschrieben durch den Vermieter beauftragt werden.

    2 Mal editiert, zuletzt von der-Mieter (1. Dezember 2011 um 08:20)

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