Kaution Rückzahlung wenn nur 1 Mieter auszieht?

  • Guten Tag,

    Ich habe mit meinem Lebensgefährten gemeinsam eine Mietwohnung bewohnt, wir haben beide zum 31.01.2012 das Mietverhältnis gekündigt, weil ich mich von ihm trenne.
    Nach der Kündigung hat mein Lebensgefährte nun mit dem Vermieter vereinbart, das Mietverhältnis alleine um vorerst weitere 3 Monate weiterzuführen, ich bin mit Ablauf des Januar 2012 aus allen Zahlungsverpflichtungen entlassen.
    Wie sieht es nun mit der Rückzahlung der Kaution aus? Wir haben damals beim Einzug die Kaution je zur Hälfte bezahlt. Kann ich nun vom Vermieter oder meinem Ex die Rückzahlung meines Anteils der Mietkaution einfordern?
    Ich wohne im Dezember 2011 und Januar 2012 nicht mehr in der gemeinsamen Wohnung, habe aber die Weiterzahlung meines Mietanteils inkl Nebenkosten mit meinem Ex vereinbart. Kann ich den Anteil einfach einbehalten, wenn er meinen Anteil der Kaution nicht zurückzahlen möchte?
    Vielen Dank.
    Freundliche Grüße
    Powerhuehnle

  • Die Kaution wird erst ein halbes Jahr nach Rückgabe der Wohnung zur Auszahlung fällig, denn solange hat der Vermieter die Möglichkeit versteckte Mängel geltend zu machen. Und auch danach kann er noch einen (eher kleinen) Teil der Kaution einbehalten, bis die letzte Nebenkostenabrechnung erfolgt ist (also für die NK, die noch in 2012 anfallen - bis zum 31.12.2013!)

    Bei der Rückzahlung der Kaution steht es dem Vermieter frei, an welchen der beiden Vertragspartner er die Kaution auszahlt. Wenn Sie und Ihr Ex die Rückerstattung hälftig teilen wollen, so müssen Sie das untereinander klären. Damit hat der Vermieter nichts zu tun.

    Man darf die Kaution auch nicht "abwohnen". Wenn also die Miete nun am Ende der Mietzeit ausbleibt, oder nicht vollständig eingeht, so kann der Vermieter die Mietzahlung einklagen (und auch da steht es ihm wieder frei dies komplett bei Ihrem Ex zu tun, oder aber die gesamte offene Miete bei Ihnen zu fordern.)

  • Danke für die Antwort.
    Bleibt es dabei auch, wenn der Vermieter zuerst unsere Kündigung bestätigt hat und im Anschluss mit meinem Ex eine Verlängerung um 3 Monate vereinbart hat, mit der ich nichts mehr zu tun habe?

  • Was gemeinsam gekündigt wurde, kann auch nur gemeinsam wieder zurückgenommen werden.
    Also die Kündigung ist nach wie vor wirksam.
    Andere Vereinbarungen, an denen Sie nicht beteiligt sind, sind für Sie nicht relevant.

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