Mietvertrag auf 1 Jahr begrenzt und kann jedes jahr automatisch verlängert werden,unter einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist des § 573c BGB gekündigt werden,auf ausdrücklichen wunsch des mieters von diesem jedoch erstmals nach 3 moanaten.
so steht es in meinem vertrag: nun meine frage kann ich innerhalb dieses probejahres innerhalb eines moantes kündigen oder muß ich mich an die 3 monate frist halten?? will aus dieser Wohnung raus,weil der vermieter seinen Pflichten nicht nachkommt (heizungsreli fehlt immer noch,klingel defeckt usw)
Mieter auf ein Jahr Probe/ Kündigung?
-
Phine -
19. November 2011 um 16:35 -
Erledigt
-
-
-
Das ist mißverständliches Kauderwelsch.
Stellen Sie hier den genauen Wortlaut rein, damit man was anfangen kann.
-
Zeitmietverträge mit automatischer Verlängerung gibt es nicht mehr.
Und für befristete Mietverträge braucht man einen Grund (z.B. das zum Datum X Eigenbedarf besteht). Ist das Enddatum dann erreicht, und der Befristungsgrund zwischenzeitlich weggefallen, wird aus dem Vertrag ein normaler unbefristeter Mietvertrag. Besteht der Befristungsgrund noch, so endet das Mietverhältnis. Soviel in Kurzform.
Handelt es sich bei Ihnen aber um eine Mindestmietdauer durch ein Kündigungsverzicht, so könnten sie natürlich erst danach oder zum Termin kündigen.
Aber um was genaues zu sagen, welche Form hier vorliegt und ob dasGanze überhaupt gültig wäre, braucht es schon die exakte Formulierung.
-
Der Mietvertrag ist zunächst auf 1 Jahr begrenzt und kann jedes jahr automatisch verlängert werden,unter einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist des § 573c BGB gekündigt werden,auf ausdrücklichen wunsch des Mieters von diesem jedoch erstmals nach 3 Monaten.
die regelung des § 545BGB wonach sich das mietverhältniss auf unbestimmte zeit verlängert,wenn der mieter nach dem ablauf den gebrauch der mietsache fortsetzt,wird ausgeschlossen.Setzt der mieter den gebrauch der mietsache nach ablauf fort,so gilt das mietverhältniss als nicht verlängert.
so steht es in meinem vertrag: nun meine frage kann ich innerhalb dieses probejahres innerhalb eines monates kündigen oder muß ich mich an die 3 monate frist halten??
heißt das ich brauch nichtmal kündigen,weil der vertrag sowieso erlischt?? ich seh echt nicht mehr durch.ein eigenen absatz bezüglich einer kündigungsfrist gibt es in dem vertrag nicht.Vielen dank für eure antworten
-
BGB § 575 Zeitmietvertrag
(1) Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit
1. die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,
2. in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
3. die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will
und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.1. Ein qualifizierter Zeitmietvertrag ist das nicht, da die Begründung fehlt. Es ist somit ein unbefristeter Vertrag
2. Sie könnten diesen Vertrag erstmals nach 3 Monaten mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen.
-
Hallo Phine,
die gesetzliche Kuendigungsfrist fuer unbefristete Mietvertraege betraegt fuer den Mieter drei Monate. Am besten schriftlich mich Nachweis fruezeitig an Ihren Vermieter ueberbringen. Sie benoetigen keinen Kuendigungsgrund.
Tipp: Wenn Sie frueher ausziehen moechten besteht die Moeglichkeit auf einen Aufhebungsvertrag. Hier vereinbaren Sie und der Vermieter das erwuenschte Ende des Mietvertrag ( schriftlich mit Nachweis ), was in der Regel unter 3 Monaten liegt.Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
D-D-I
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!