Der Mietvertrag ist zunächst auf 1 Jahr begrenzt und kann jedes jahr automatisch verlängert werden,unter einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist des § 573c BGB gekündigt werden,auf ausdrücklichen wunsch des Mieters von diesem jedoch erstmals nach 3 Monaten.
die regelung des § 545BGB wonach sich das mietverhältniss auf unbestimmte zeit verlängert,wenn der mieter nach dem ablauf den gebrauch der mietsache fortsetzt,wird ausgeschlossen.Setzt der mieter den gebrauch der mietsache nach ablauf fort,so gilt das mietverhältniss als nicht verlängert.
so steht es in meinem vertrag: nun meine frage kann ich innerhalb dieses probejahres innerhalb eines monates kündigen oder muß ich mich an die 3 monate frist halten??
heißt das ich brauch nichtmal kündigen,weil der vertrag sowieso erlischt?? ich seh echt nicht mehr durch.ein eigenen absatz bezüglich einer kündigungsfrist gibt es in dem vertrag nicht.
Vielen dank für eure antworten