Kündigung bei besonderen fall

  • Hallo

    Ich habe eine frage
    Ich wohne mit meiner Frau und mein 5 Monate alten Sohn in einen
    Haus der Vermieter ist auch gleich zeitig Schwager und Schwägerin und uns Problem ist unser heizungen gehen nicht richtig und jetzt
    hat der Schwager im WC die Düche die kacheln von der wand geschlagen weil einer von denn beiden sagte es sei ein rohr geplatzt ich habe die wand angefast haber die war trocken.
    Ich habe mit mein Schwager gesprochen wegen düche und heizung da sagte er das in das nichts interessiert .
    und da kommt meine frage ich möchte kündigen muß ich die 3 monate warten.

  • ich möchte kündigen muß ich die 3 monate warten.


    Meiner Meinung nach ja, denn die Wohnung ist nicht unbewohnbar.
    Wenn der Vermieter die Kündigung bis zum 3.12.2011 bekommt, wäre sie wirksam zum 29.02.2012.

  • Wenn in den Wintermonaten die Heizung funktionsuntüchtig ist das ein schwerer Mangel und berechtigt zur fristlosen Kündigung.

    BGB § 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
    (1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
    (2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
    1. dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,

    2. der Mieter die Rechte des Vermieters dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Mietsache durch Vernachlässigung der ihm obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet .....

    Fristlos heißt aber auch fristlos.
    Kündigen Sie also erst, wenn eine neue Wohung zur Verfügung steht. Machen Sie bis zum Auszug Mietminderung geltend.

    5 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (19. November 2011 um 17:50)

  • Zitat

    unser vermieter hat die heizung ausgeschalltet

    Und warum hat er das gemacht, will er dich ärgern, hast du die Heizkosten nicht bezahlt?

    So ohne Grund schaltet ein normaler Mensch im November keine Heizung aus. Da steckt doch sicherlich mehr dahinter, richtig?

  • Da steckt doch sicherlich mehr dahinter, richtig?


    Da wird sicherlich mehr dahinter stecken...
    Aber mal abgesehen davon: er darf es trotzdem nicht.
    Ich würde ab sofort ein Temperaturprotokoll führen:
    Datum, Uhrzeit, Raum, Temperatur in Raummitte in 1m Höhe.
    Ausserdem bekäme er von mir sofort nachweislich eine schriftliche Abmahnung mit Mängelangabe und der Aufforderung, binnen 24h die üblichen Raumtemperaturen zu gewährleisten, ansonsten Mietminderung.
    Wohlgemerkt: Wie immer meine persönliche Meinung und was ich tun würde.

  • ich hatte mein schwager nichts getan aber ich habe mein anwalt angerufen und habe in alles geschildert mein anwalt kamm zu mir mit ein gutachter. mein schwager ist völlig ausgerastet und hat die polizei angerufen und wollte uns raus schmeißen und seine frau kamm auch noch da zu und wollte mir an der gurgel gehen die polizei
    haben sie mit genommen.
    der gutachter hat was gefund wo mein schwager zu fauel war zu find. anwalt meinte wir brauchen nicht die drei monate warten um aus aus zu ziehen.

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