Also ich ziehe ab Januar wieder in ein Studentenwohnheim. Da scheinen ja, lt. Vermieter, immer besondere Gesetze zu gelten. Zumindest verhält er sich so ![]()
Zum Problem:
Mietvertrag ab 1.1.2012 bis 30.06.2012.
Mietpreis pro Monat 258 € für Studenten unter einem Jahr.
Ein Einzugstermin wurde bisher nicht bekannt gegeben, auch auf Nachfrage nicht. Das STudium beginnt am 11.01.2012, aber ich würde gern ab 05.01.2012 bereits einziehen, da ich das Wochenende für Studiumsvorbereitung nutzen möchte/muss. Da steht doch aber tatsächlich im Mietvertrag:
§ 20 ZUSÄTZLICHE VEREINBARUNGEN
Der Vermieter hat die Wohnheime nach dem
Kostendeckungsprinzip (kostendeckende Mieten) zu
bewirtschaften.Dies bedeutet,dass die Verwaltungskosten auf ein minimum zu beschränken
sind. Zusätzlicher Verwaltungsaufwand soll daher nicht
von der Allgemeinheit getragen werden, sondern von
den Verursachern. Aus diesem Grund vereinbaren die
Parteien folgende pauschale Gebühren:
verschiedene, unter anderem: 10,00€ Gebühr für einen Sondertermin für den Ein- oder Auszug.
Im Vorjahr war ein anderer Besitzer des Wohnheimes bekannt, ohne diese Vereinbarungen, da war der Einzugstermin erst am 10.
Ich mein, ich zahl ab 01.01.2012 für einen ganzen Monat Miete, wenn der Einzugstermin erst am 10. ist, bezahl ich ein Drittel Miete umsonst ... und wenn ich das nicht will, soll ich 10€ extra für einen Sondereinzugstermin bezahlen.
Das stößt irgendwie gegen mein Rechtsempfinden. Und kann so doch auch nicht richtig sein?
Für Antworten, gern auch Qualifizierte, wäre ich dankbar!
Grüße
Kevin
PS: http://www.haus-athena.de/rules.php?PHPS…dfded82de190abe
kompletter Mietvertrag